
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, meldest du dich bei der Gemeinde (commune / gemeente) an, in der du wohnst – Study in Flanders rät, das so bald wie möglich nach der Ankunft zu erledigen.
Bei der Anmeldung füllst du ein Formular aus (Anlage 19), und innerhalb von 3 Monaten nach dem Antrag reichst du nach:
Die Gemeinde verlangt meist auch ein Foto und deinen Mietvertrag. Zuerst bekommst du ein vorläufiges Dokument, danach eine Aufenthaltskarte für EU-Bürger (EU-Karte).
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für das Studium ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Typ D). Den Antrag stellst du bei der belgischen Botschaft oder dem Konsulat, die für dein Wohnsitzland zuständig sind. Study in Flanders warnt, dass das Verfahren leicht sechs bis acht Wochen dauern kann – im Sommer sind die Termine schnell ausgebucht. Du brauchst unter anderem den Zulassungsbescheid, einen Reisepass, der noch mindestens 12 Monate gültig ist, einen Nachweis ausreichender Mittel, ein Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und einen Beleg, dass du die Verwaltungsgebühr bezahlt hast. Für das Studienjahr 2026/27 wurde der Mindestbetrag auf 1.062 € im Monat angehoben (2025/26 waren es 835 €); das kann ein Stipendium sein, eigenes Geld oder die formelle Verpflichtungserklärung einer Bürgin oder eines Bürgen. Nach der Ankunft meldest du dich bei der Gemeinde an, in der du wohnst – mit Reisepass und Visum, Nachweis der Mittel und Nachweis der Krankenversicherung – und bekommst eine Aufenthaltskarte für die Dauer deines Studiums.
Hinweis: Den Betrag von 1.062 € nennt EMN Belgium, die belgische Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (März 2026), während die Seite des Ausländeramts (DOFI) noch 835 € für 2025/26 zeigte – prüf den aktuellen Betrag beim DOFI oder bei der belgischen Botschaft, bevor du dein Visum beantragst.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein.
Bleibst du länger als 3 Monate in Bulgarien, beantragst du eine Bescheinigung über den langfristigen Aufenthalt (удостоверение за продължително пребиваване) bei der Migrationsdirektion des Innenministeriums oder bei einer ihrer örtlichen Stellen. Die Liste der Unterlagen für Studierende veröffentlicht die Migrationsdirektion.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen ein Visum D, das du vor der Abreise bei der bulgarischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragst. Nach der Ankunft bekommst du von der Migrationsdirektion eine Aufenthaltserlaubnis. Du brauchst unter anderem die Zulassung zum Studium, ein Sprachzertifikat, einen Nachweis über die Unterkunft, eine Krankenversicherung, einen Nachweis ausreichender Mittel für Lebensunterhalt und Rückreise sowie ein ärztliches Attest. Laut Study in Europe musst du außerdem innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft in Bulgarien deine Adresse anmelden. Bist du EU-Bürgerin oder EU-Bürger, frag an deiner Hochschule nach, ob das auch für dich gilt.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU brauchen für Visum und Aufenthaltserlaubnis eine Krankenversicherung.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du zwei Dinge erledigen:
Ohne CPR-Nummer ist in Dänemark fast alles schwierig – schieb das also nicht auf. Praktische Infos für Neuankömmlinge findest du auf lifeindenmark.dk.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz brauchen von SIRI eine Aufenthaltserlaubnis für ein Hochschulstudium. Du legst eine Case Order ID an, zahlst die Gebühr (DKK 3.060 im Jahr 2026) und reichst das Formular ST1 ein – Teil 1 füllt deine Hochschule aus, Teil 2 du selbst. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Online-Antrag musst du deine biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) bei einer dänischen Auslandsvertretung oder einer SIRI-Dienststelle erfassen lassen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 Monate. Du musst nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst: DKK 7.426 im Monat (2026), bei einem Studium von mehr als einem Jahr höchstens DKK 89.112 – zum Beispiel mit einem aktuellen Kontoauszug auf deinen Namen oder mit Stipendienunterlagen. Laut SIRI zählen auch schon bezahlte Studiengebühren für das erste Semester als Finanzierungsnachweis. Hast du die Erlaubnis und eine Adresse, bekommst du die CPR-Nummer wie oben beschrieben.
Krankenversicherung: Kommst du aus der EU/dem EWR oder der Schweiz, bring für den Anfang deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Sobald du mit CPR-Nummer gemeldet bist, bekommst du die gelbe dänische Gesundheitskarte und damit Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung – für Studierende von außerhalb der EU/des EWR gilt sie ab der Anmeldung.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Anmelden musst du dich aber: Sobald du ein Zimmer oder eine Wohnung gefunden hast, gehst du innerhalb von zwei Wochen zur Meldebehörde (Bürgeramt, Einwohnermeldeamt). Du bekommst eine Meldebestätigung, die zeigt, dass du in Deutschland wohnen darfst. Manchmal verlangt das Amt auch einen Nachweis über Krankenversicherung und ausreichende Mittel.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen in der Regel ein Visum zu Studienzwecken, das du vor der Reise bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragst – in vielen Ländern online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Wartest du noch auf deine Zulassung, kannst du stattdessen ein Visum zur Studienbewerbung beantragen. Staatsangehörige mancher Länder, z. B. Australiens, Japans, Kanadas, Südkoreas, des Vereinigten Königreichs und der USA, dürfen ohne Visum einreisen und den Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen. Nach der Ankunft meldest du dich wie alle anderen an und bekommst dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b Aufenthaltsgesetz). Die wichtigsten Unterlagen sind der Zulassungsbescheid, der Nachweis deiner Sprachkenntnisse, die Krankenversicherung und der Finanzierungsnachweis – meist ein Sperrkonto mit 11.904 € für ein Jahr, also 992 € im Monat (2026). Auch ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland kann anerkannt werden. Hinweis: Make it in Germany und das Auswärtige Amt nennen für 2026 11.904 € pro Jahr (992 € im Monat), der Betrag ist aber an den BAföG-Satz gekoppelt: Eine BAföG-Reform, die das Bundeskabinett im August 2026 beschlossen hat, kann ihn erhöhen, wenn sie Gesetz wird – prüf den aktuellen Betrag bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat, bevor du das Konto eröffnest.
Die Krankenversicherung ist für Studierende in Deutschland Pflicht – den Nachweis brauchst du für die Einschreibung und, wenn du von außerhalb der EU/des EWR kommst, für die Aufenthaltserlaubnis. Bist du in einem anderen EU/EWR-Land gesetzlich versichert, frag deine Krankenkasse, ob der Schutz in Deutschland gilt; Grundlage dafür ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Wenn nicht, versicherst du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Bis 30 zahlst du einen günstigeren Studierendentarif.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. In Estland hast du zwei Pflichten:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR beantragen zuerst ein Visum D für einen langfristigen Aufenthalt bei einer estnischen Botschaft oder einem Konsulat; laut Study in Estonia dauert die Bearbeitung 10–30 Kalendertage. Dauert dein Studium länger als ein Jahr, beantragst du nach der Ankunft bei der PPA eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium – sie kann für bis zu 5 Jahre erteilt werden. Du brauchst unter anderem den Zulassungsnachweis, eine Krankenversicherung und einen Nachweis über ausreichendes legales Einkommen – 2026 880 € im Monat (das Vierfache des estnischen Existenzminimums). Die staatliche Gebühr beträgt 2026 120 € für das Visum D und 225 € für die Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erlaubnis musst du deine Adresse im Bevölkerungsregister anmelden.
Krankenversicherung: Internationale Studierende sind nicht über die estnische Krankenkasse (Haigekassa) versichert, außer sie arbeiten in Estland. Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Die EHIC deckt keine private Behandlung und zum Beispiel auch keinen Rücktransport in dein Heimatland, deshalb lohnt sich eine private Zusatzversicherung. Für Studierende von außerhalb der EU ist die Krankenversicherung Voraussetzung für Visum und Aufenthaltserlaubnis.
EU-Bürgerinnen und -Bürger brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate ohne Unterbrechung in Finnland, registrierst du dein EU-Aufenthaltsrecht bei der finnischen Einwanderungsbehörde Migri:
Nach der Registrierung kann dir die Behörde für digitale Dienste und Bevölkerungsdaten (DVV) eine finnische Personenkennnummer (henkilötunnus) geben und dich als Einwohnerin oder Einwohner deiner Gemeinde eintragen.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen einen Aufenthaltstitel zum Studium. Den ersten Titel beantragst du, bevor du nach Finnland kommst – online im Dienst Enter Finland oder auf Papier bei einer finnischen Auslandsvertretung –, und zum Identitätsnachweis musst du persönlich zu einer finnischen Botschaft oder einem Konsulat. Die Gebühr beträgt 2026 600 € online und 750 € auf Papier. Du brauchst unter anderem deinen Zulassungsbescheid, einen Nachweis, dass du die Studiengebühr bezahlt hast (oder ein Stipendium bzw. eine Gebührenbefreiung hast), einen Kontoauszug der letzten 6 Monate und eine Krankenversicherung. Außerdem musst du zeigen, dass du mindestens 800 € im Monat für den Lebensunterhalt hast – bei einem Studium von einem Jahr oder länger heißt das 9.600 € auf deinem Konto bei der Antragstellung (Migri, 2026). Das Geld für die Studiengebühr kommt noch dazu.
Krankenversicherung: Kommst du aus der EU, behandelt Kela (die finnische Sozialversicherungsanstalt) deinen Aufenthalt meist als vorübergehend – Kela-Leistungen bekommst du dann nicht. Mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bekommst du die notwendige medizinische Versorgung. Bist du in einem anderen EU-Land krankenversichert, kannst du außerdem den studentischen Gesundheitsdienst FSHS (YTHS) nutzen, ohne die Gesundheitsgebühr zu zahlen. Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für den Aufenthaltstitel eine private Versicherung, die Behandlungskosten bis 120.000 € abdeckt – mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 300 € und bei einem Studium von 2 Jahren oder länger auch Medikamente bis 40.000 €.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen weder Visum noch Aufenthaltstitel, um in Frankreich zu studieren oder ein Praktikum zu machen – Personalausweis oder Reisepass reichen. Campus France nennt zwei Bedingungen: Du brauchst eine Krankenversicherung und genug Geld für deinen Lebensunterhalt. Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Vor der Einschreibung an deiner Hochschule zahlen alle Studierenden die CVEC (Beitrag für das studentische Leben und den Campus) auf cvec.etudiant.gouv.fr. Die Bescheinigung zeigst du bei der Einschreibung vor – auch wenn du von der Zahlung befreit bist.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ein Kurzzeitvisum. Bleibst du länger, brauchst du ein Langzeitvisum für Studierende, das als Aufenthaltstitel gilt (VLS-TS „étudiant“). Du beantragst es bei der französischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land – in den 73 Ländern mit Études en France erst nach diesem Verfahren. Die Visumgebühr beträgt 60 €, und du musst mindestens 615 € im Monat für deinen Lebensunterhalt nachweisen. Innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft musst du dein VLS-TS online auf dem offiziellen Ausländerportal (administration-etrangers-en-france.interieur.gouv.fr) validieren. Das VLS-TS gilt bis zu einem Jahr; vor Ablauf beantragst du bei der Präfektur die Verlängerung oder eine mehrjährige Aufenthaltskarte.
Hinweis: Die 615 € im Monat stammen aus dem EU-Einwanderungsportal der Europäischen Kommission (ohne Jahresangabe), die VLS-TS-Seite von Campus France nennt keinen Betrag – prüf die aktuelle Anforderung vor dem Antrag beim französischen Konsulat.
Krankenversicherung: Studierende von außerhalb der EU melden sich nach der Einschreibung an ihrer Hochschule auf etudiant-etranger.ameli.fr bei der französischen Sozialversicherung an – die Anmeldung ist kostenlos.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du nach EU-Recht deinen Aufenthalt bei der Behörde anmelden, die für deinen Wohnort zuständig ist. Nach dem aktuellen Verfahren fragst du am besten im International Office deiner Hochschule. Außerdem brauchst du eine griechische Steuernummer (AFM), etwa wenn du eine Wohnung mietest oder einen Arbeitsvertrag unterschreibst.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen vor der Reise ein nationales Visum (Typ D) zu Studienzwecken von der griechischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Land und danach in Griechenland eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Du brauchst unter anderem einen Zulassungsbescheid einer griechischen Hochschule, die vom Bildungsministerium anerkannt ist, einen Nachweis ausreichender Mittel für deinen Lebensunterhalt, einen Nachweis über bezahlte Studiengebühren (falls dein Studiengang welche verlangt) und eine Krankenversicherung. Die Aufenthaltserlaubnis wird meist für ein Jahr erteilt und jedes Jahr verlängert (auch eine Erlaubnis für das ganze Studium ist möglich); die Gebühr beträgt 150 € im Jahr. Die vollständige Liste der Unterlagen und den Betrag, den du nachweisen musst, bekommst du bei der Botschaft oder dem Konsulat.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU/des EWR müssen für die gesamte Studienzeit krankenversichert sein.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung – Personalausweis oder Reisepass reichen. Bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine Studienerlaubnis (Stamp 2). Kommst du aus einem visumpflichtigen Land, beantragst du von deinem Heimat- oder Wohnsitzland aus online (AVATS) ein Langzeitvisum zum Studium, frühestens 3 Monate vor der Reise; die Entscheidung dauert etwa 8 Wochen. Du brauchst unter anderem eine Zusage für einen Vollzeitstudiengang, einen Nachweis, dass du die Gebühren bezahlt hast (vollständig, wenn sie unter 6.000 € liegen, sonst mindestens 6.000 €), eine private Krankenversicherung, einen Reisepass, der noch mindestens 12 Monate gültig ist, und einen Nachweis, dass du für ein Studienjahr über 10.000 € verfügst (seit 30. Juni 2025; 833 € pro Monat bei Aufenthalten von 6–8 Monaten). Brauchst du kein Visum, legst du dieselben Unterlagen nach der Ankunft vor. Alle Studierenden von außerhalb der EU, die länger als 90 Tage bleiben, müssen ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft registrieren lassen – das kostet 300 € – und bekommen eine Irish Residence Permit (IRP) Card. Das Verfahren dauert, deshalb rät Study in Europe, den Antrag früh zu stellen.
Hast du in den letzten Jahren außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs gelebt, prüf die Wohnsitzbedingung der Free Fees Initiative (siehe: Studiengebühren).
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate in Island, meldest du deinen Wohnsitz bei Registers Iceland (Þjóðskrá) an – spätestens 3 Monate nach der Ankunft. Bleibst du länger als 6 Monate, ist die Anmeldung Pflicht.
Du füllst online das Formular A-271 aus und gehst nach der Ankunft mit Reisepass oder Personalausweis ins Büro. Du brauchst:
Die Dokumente müssen auf Isländisch oder Englisch sein – andere brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Die Bearbeitung dauert bis zu 10 Werktage, und nach der Anmeldung bekommst du eine isländische Identifikationsnummer, die Kennitala.
Studierende von außerhalb des EWR brauchen einen Aufenthaltstitel für Studierende von der Einwanderungsbehörde (Útlendingastofnun). Du musst in Vollzeit eingeschrieben sein (30 ECTS pro Semester). Der Antrag wird auf Papier gestellt – per Post oder im Büro der Behörde in Kópavogur –, die Bearbeitungsgebühr beträgt ISK 70.000. Brauchst du für die Einreise nach Island ein Visum, darfst du dich während der Bearbeitung nicht in Island aufhalten. Damit die Entscheidung vor Semesterbeginn da ist, stell den Antrag bis 1. Mai für das Herbstsemester oder bis 1. Oktober für das Frühjahrssemester. Du brauchst unter anderem einen gültigen Reisepass, eine Immatrikulationsbestätigung, ein Führungszeugnis, eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens ISK 2.000.000 und einen Nachweis ausreichender Mittel – ab 18. Mai 2026 ISK 259.951 im Monat. Der Aufenthaltstitel wird für höchstens ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.
Hinweis: Die Serviceseite auf Ísland.is nennt den 1. Mai als Frist, eine frühere Meldung der Einwanderungsbehörde sprach dagegen vom 1. Juni – prüf die aktuelle Frist auf der Website der Behörde, bevor du den Antrag stellst.
Krankenversicherung: Nach der Wohnsitzanmeldung dauert es meist 3 Monate, bis du in der isländischen Krankenversicherung bist. Warst du in einem anderen EWR-Land versichert, kann es schneller gehen – bring für den Anfang deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb des EWR brauchen mindestens für diese Zeit eine private Versicherung.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, meldest du deinen Wohnsitz beim Meldeamt der Gemeinde (anagrafe) an. Außerdem brauchst du eine italienische Steuernummer – den codice fiscale –, zum Beispiel für die Einschreibung, einen Mietvertrag oder einen Arbeitsvertrag.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für die Einschreibung ein nationales Studienvisum (Typ D). Du beantragst es nach der Vorab-Einschreibung auf Universitaly bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land (siehe: Zulassung). Du brauchst unter anderem einen gültigen Reisepass, die von deiner Universität bestätigte Zusammenfassung der Vorab-Einschreibung, dein Schulabschlusszeugnis mit dichiarazione di valore oder CIMEA-Bescheinigung, einen Nachweis über die Unterkunft, eine Krankenversicherung und einen Finanzierungsnachweis – für 2026/27 mindestens 10.179,85 € im Jahr (783,06 € im Monat). Innerhalb von 8 Werktagen nach der Ankunft musst du eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (permesso di soggiorno per motivi di studio) beantragen; ausgestellt wird sie von der Polizeidirektion (Questura).
Krankenversicherung: Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger nutzt du deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Studierende von außerhalb der EU brauchen eine in Italien gültige Krankenversicherung – eine private Police oder die freiwillige, kostenpflichtige Anmeldung beim italienischen Gesundheitsdienst (SSN).
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR reisen ohne Visum mit Personalausweis oder Reisepass ein und dürfen bis zu 3 Monate in Kroatien bleiben. Bleibst du länger, musst du deinen befristeten Aufenthalt anmelden (Formular 1b) – bei der Polizeistation oder Polizeiverwaltung, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Du kannst auch eine biometrische Aufenthaltskarte beantragen, das ist aber freiwillig – sie kostet 13,27 €.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zum Studium. Je nach Staatsangehörigkeit brauchst du für die Einreise nach Kroatien auch ein Visum – frag bei der kroatischen Botschaft oder dem Konsulat nach. Die Genehmigung beantragst du bei einer kroatischen Botschaft oder einem Konsulat oder – wenn du dich schon legal in Kroatien aufhältst – bei der Polizeiverwaltung oder Polizeistation. Du brauchst unter anderem das Formular 1a, deinen Reisepass, den Zulassungsnachweis, einen Nachweis über ausreichende Mittel (z. B. einen Kontoauszug oder eine Garantieerklärung), eine Krankenversicherung, ein Farbfoto (35×45 mm) und ein Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist. Die Genehmigung gilt meist ein Jahr oder für das Studienjahr; die Verlängerung beantragst du spätestens 60 Tage vor Ablauf. 2026 kosten die Genehmigung 46,45 €, die biometrische Karte 31,85 € und deren Ausstellung 9,29 €. Außerdem musst du deine Adresse innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft bei der Polizei melden.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU brauchen für den ganzen Aufenthalt eine gültige Krankenversicherung – sie ist Voraussetzung für die Genehmigung.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein – ein Visum ist nicht nötig.
Bleibst du länger als 3 Monate in Lettland, kannst du beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migration (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde, PMLP) eine Anmeldebescheinigung für EU-Bürger (reģistrācijas apliecība) bekommen. Laut PMLP ist die Anmeldung bei Aufenthalten bis zu 6 Monaten nicht nötig, z. B. bei einem Studium von weniger als einem Jahr. Study in Latvia schreibt dagegen, dass sich EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht anmelden müssen, ein Aufenthaltsdokument aber nützlich ist, etwa um ein Bankkonto zu eröffnen. Kommst du für ein ganzes Studium, frag bei PMLP oder im International Office deiner Universität nach, was du tun musst.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen einen Aufenthaltstitel zum Studium. Zuerst muss deine Universität ihre Einladung bei PMLP bestätigen lassen. Dann beantragst du den Aufenthaltstitel – bei einer lettischen Botschaft oder einem Konsulat im Ausland oder, je nach Staatsangehörigkeit, direkt bei PMLP in Lettland. Du brauchst unter anderem deinen Reisepass, das Antragsformular, ein Foto, deinen Studienvertrag, einen Beleg über die Zahlung der staatlichen Gebühr und einen Nachweis ausreichender Mittel – PMLP nennt 500 € im Monat (geprüft 2026). Der Aufenthaltstitel gilt für die Studiendauer plus vier Monate; die Karte wird für ein Jahr ausgestellt und dann verlängert.
Hinweis: Der Betrag von 500 € auf der Studienseite von PMLP ist undatiert, und das EU-Zuwanderungsportal nennt ihn als Betrag von 2021. Die allgemeine Seite von PMLP zu den nötigen Mitteln für den Lebensunterhalt (April 2026) nennt 780 € im Monat (den Mindestlohn), wenn die Regeln keinen anderen Betrag festlegen – prüf den aktuellen Betrag bei PMLP oder im International Office deiner Universität, bevor du den Antrag stellst.
Krankenversicherung: Study in Latvia zählt sie zu den Dingen, die du vor der Abreise klären solltest. Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit und überleg dir zusätzlich eine private Versicherung. Studierende von außerhalb der EU brauchen für den Aufenthaltstitel eine private Krankenversicherung – laut EU-Zuwanderungsportal mit einer Deckung von mindestens 42.600 €, inklusive Rücktransport.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein. Aber: Ziehst du zum Studieren nach Liechtenstein, brauchst du eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) – das ist Pflicht. Du meldest dich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft bei der zuständigen Gemeinde an. Die Universität hat eine eigene Stelle, die dir bei den Aufenthaltsbewilligungen hilft. Du kannst auch in der benachbarten Schweiz oder in Österreich wohnen – dann gelten deren Regeln, und bei diesen Verfahren kann die Universität nicht helfen.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz brauchen in den meisten Fällen ein Visum. Liechtenstein stellt keine eigenen Visa aus – du beantragst es bei einer Schweizer Botschaft oder einem Konsulat. Den Antrag auf die Kurzaufenthaltsbewilligung zum Studium (L) stellst du spätestens 14 Tage vor Studienbeginn beim Ausländer- und Passamt – brauchst du ein Visum, entsprechend früher. Neben den Unterlagen, die alle Studierenden einreichen (Immatrikulationsbestätigung, Nachweis der Krankenversicherung und Finanzierungsnachweis), brauchst du einen Strafregisterauszug (nicht älter als einen Monat, mit Übersetzung ins Deutsche) und einen Sprachnachweis. Die Finanzierung kannst du mit einem Stipendium oder mit einer Garantie der Universität oder einer in Liechtenstein wohnenden Person nachweisen. Außerdem zahlst du der Universität eine Kaution von CHF 3.000, die du nach dem Abschluss zurückbekommst; im Gegenzug stellt dir die Universität eine Bankgarantie für deinen Visumantrag aus.
Die Krankenversicherung ist Pflicht, wenn du während des Studiums in Liechtenstein wohnst. Laut dem Profil der Europäischen Kommission können Studierende aus der EU, die länger als 3 Monate bleiben, ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen – klär das vor der Abreise mit der Universität. Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine eigene Krankenversicherung, die auch Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung ist.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein.
Bleibst du länger als 3 Monate in Litauen, beantragst du eine Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger (Certificate of the Right of Residence). Ausgestellt wird sie vom Migrationsdepartement (Migracijos departamentas) – Details und Formulare findest du auf migracija.lrv.lt. Dort kannst du auch deinen Wohnort anmelden.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR, die weniger als ein Jahr bleiben, können mit einem nationalen Visum (D) kommen; für ein ganzes Studium brauchst du eine befristete Aufenthaltserlaubnis (TRP) zu Studienzwecken. Den Antrag füllst du im Migrationsinformationssystem MIGRIS aus und reichst deine Unterlagen entweder vor der Ankunft (über VFS Global oder eine litauische Botschaft) oder nach der Ankunft bei einer Stelle des Migrationsdepartements ein. Die Bearbeitung dauert bis zu 3 Monate (im beschleunigten Verfahren 45 Tage). Laut Universität Vilnius beträgt die staatliche Gebühr 80 € (320 € im Eilverfahren), und du musst ausreichende Mittel nachweisen – mindestens 577 € im Monat für 12 Monate plus 1.153 € für die Heimreise (2026). Außerdem brauchst du unter anderem ein Schreiben deiner Universität, einen Nachweis über die Unterkunft und ein Führungszeugnis.
Krankenversicherung: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hast du in Litauen bei einem Unfall oder einer Krankheit Anspruch auf staatliche Gesundheitsversorgung. Besuche in privaten Kliniken sind nicht abgedeckt. Studierende von außerhalb der EU brauchen eine private Krankenversicherung – die Universität Vilnius und die Vytautas-Magnus-Universität verlangen eine Deckung von mindestens 10.000 € für die TRP und 30.000 € für ein nationales Visum. Hinweis: Das EU-Einwanderungsportal nennt für die TRP ein niedrigeres Minimum von 6.000 € – prüf die Anforderungen beim Migrationsdepartement und bei deiner Universität, bevor du eine Versicherung abschließt.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum. Dafür hast du zwei Pflichten:
Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR müssen vor der Einreise nach Luxemburg eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung als Studierende beantragen – bei der Generaldirektion für Einwanderung (Ministerium für Inneres), direkt oder über eine luxemburgische Botschaft oder ein Konsulat. Du brauchst eine Kopie deines gesamten Reisepasses, einen Strafregisterauszug, einen Nachweis der Einschreibung, einen Nachweis ausreichender Mittel – mindestens 80 % des aktuellen Sozialeinkommens zur Inklusion (REVIS) pro Monat – und einen Nachweis der Krankenversicherung. Die Antwort kommt meist innerhalb von 60 Tagen. Braucht deine Staatsangehörigkeit ein Visum, beantragst du danach ein Visum vom Typ D. Nach der Ankunft gibst du innerhalb von 3 Tagen bei der Gemeinde deine Ankunftserklärung ab, machst eine ärztliche Untersuchung (auch auf Tuberkulose) und beantragst innerhalb von 3 Monaten deinen Aufenthaltstitel für Studierende (Gebühr 80 €). Er gilt mindestens ein Jahr (oder für die Dauer deines Studiums, wenn sie kürzer ist), und du verlängerst ihn in den 2 Monaten vor Ablauf.
EU-Bürgerinnen und -Bürger brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du deinen Aufenthalt anmelden. In Malta heißt das: Du beantragst bei der Agentur Identità ein Aufenthaltsdokument (e-Residence) – online, die Dokumente lädst du über das Portal von Identità hoch.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Studierende von außerhalb der EU – auch die, die für kurze Besuche visumfrei nach Malta reisen dürfen – brauchen für Studiengänge über 90 Tage ein nationales Visum für einen langfristigen Aufenthalt (Typ D) zum Studium. Den Antrag stellst du vor der Abreise bei einem autorisierten Visa-Antragszentrum (externer Dienstleister). Laut der University of Malta musst du mindestens 950 € für jeden Monat deines Aufenthalts (2026) nachweisen, Studiengebühren nicht eingerechnet, mit Kontoauszügen über mindestens die letzten 3 Monate. Nach der Ankunft und der Einschreibung beantragst du bei Identità eine e-Residence-Genehmigung – wieder mit einem aktuellen Kontoauszug, der 950 € pro Monat zeigt. Innerhalb von vier Wochen nach der Ankunft musst du außerdem eine Gesundheitsuntersuchung machen (Impfnachweis, eventuell eine Röntgenaufnahme der Lunge). Du brauchst auch eine Krankenversicherung – welcher Schutz verlangt wird, steht in der Dokumentenliste von Identità.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis – dein Personalausweis oder Reisepass belegt, dass du dich legal aufhältst. Laut der Einwanderungsbehörde IND musst du drei Bedingungen erfüllen:
Bleibst du länger als 4 Monate, meld dich so bald wie möglich bei der Gemeinde (gemeente) an, in der du wohnst.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (für Universität oder HBO) und je nach Staatsangehörigkeit zusätzlich ein Einreisevisum (MVV). Den Antrag stellst du nicht selbst: Nur deine Hochschule kann ihn für dich stellen, als von der IND anerkannte Referentin (Sponsor) – sie meldet sich nach deiner Einschreibung bei dir. Du musst ausreichende Mittel nachweisen: 2026 liegt die Studiennorm der IND bei 1.130,77 € im Monat für Studierende an Universitäten und im HBO. Ausländische Dokumente müssen legalisiert und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzt werden. Die Erlaubnis gilt für die Dauer deines Studiengangs plus 3 Monate, und du musst in jedem Studienjahr mindestens 50 % der Credits schaffen. Nach der Ankunft meldest du dich im kommunalen Melderegister (BRP) deines Wohnorts an.
Hinweis: Die IND passt die Studiennorm jedes Jahr zum 1. Januar an – 1.130,77 € gilt für 2026. Beginnst du dein Studium 2027 oder verlängerst du dann deine Erlaubnis, prüf den aktuellen Betrag auf der Website der IND oder bei deiner Hochschule.
Krankenversicherung: Solange du nur studierst, kannst du keine niederländische Basisversicherung abschließen – eine private oder ausländische Versicherung, die dich abdeckt, reicht. Sobald du arbeitest (egal ob aus der EU oder nicht), musst du ab dem ersten Arbeitstag eine niederländische Basiskrankenversicherung abschließen – Study in NL schätzt sie auf rund 133 € im Monat (Nibud, 2024).
Nordmazedonien ist nicht in der EU. EU-Bürgerinnen und -Bürger brauchen für einen kurzen Aufenthalt kein Visum, und für die Einreise reicht ein gültiger Personalausweis – so das Außenministerium Nordmazedoniens. Ob andere ein Visum brauchen, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab – prüf das vor der Reise auf der Website des Ministeriums.
Anmeldung des Aufenthalts: Hotels und Hostels melden dich innerhalb von 12 Stunden bei der Polizei an. Wohnst du bei einer Privatperson, muss sie dich innerhalb von 48 Stunden nach deiner Ankunft bei der Polizei anmelden – das geht online auf der Website des Innenministeriums.
Für das Studium brauchen alle ausländischen Studierenden – auch aus der EU – eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Die Erlaubnis wird für Bildungszwecke für bis zu ein Jahr erteilt und kann verlängert werden. Laut dem Leitfaden der UKIM stellst du den Antrag bei einer diplomatischen Vertretung Nordmazedoniens im Ausland; nach der Einschreibung gehst du mit einer Bescheinigung deiner Fakultät und deinem Mietvertrag zum Innenministerium. Ist die Aufenthaltserlaubnis genehmigt, stellt die Vertretung ein Langzeitvisum D aus. Dein Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Versicherung: Für die Einschreibung an der UKIM brauchst du eine Krankenversicherung für ein Jahr, die Notfallbehandlung und den Rücktransport in dein Heimatland abdeckt. Nordmazedonien ist nicht in der EU – die EHIC gilt hier nicht.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate in Norwegen, musst du dich im Registrierungssystem für EU/EWR-Bürger anmelden – spätestens 3 Monate nach der Ankunft. Den Antrag stellst du über die Website der norwegischen Einwanderungsbehörde UDI, die Registrierungsbescheinigung stellt die Polizei aus.
Voraussetzungen für Studierende:
Die Registrierung ist kostenlos.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine Studienerlaubnis der UDI, die du meist vor der Reise beantragst. Du stellst den Antrag nach der Zulassung online, zahlst die Antragsgebühr und gibst deine Unterlagen bei einer norwegischen Botschaft oder einem Antragszentrum in deinem Heimatland ab. Du musst eine Unterkunft haben und nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst: NOK 170.368 pro Jahr, also NOK 15.488 im Monat (2026/27). Mit der Studienerlaubnis darfst du auch in Teilzeit arbeiten (siehe: Arbeiten neben dem Studium). Hinweis: Study in Norway (HK-dir) nennt für 2026/27 NOK 170.368, auf der Website der UDI stand aber noch der Betrag für 2025/26 (NOK 166.859) – prüf den aktuellen Betrag vor dem Antrag bei der UDI.
Krankenversicherung für Studierende von außerhalb der EU/des EWR: Bleibst du länger als 12 Monate und hast eine gültige Aufenthaltserlaubnis, bist du automatisch über die staatliche Sozialversicherung (folketrygden) versichert. Bei kürzeren Aufenthalten brauchst du eine private Versicherung; die Hochschulen empfehlen ohnehin, vor der Ankunft eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein – ein Visum oder Aufenthaltstitel ist nicht nötig. Zwei Pflichten gibt es:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR, die länger als sechs Monate bleiben, brauchen eine Aufenthaltsbewilligung Student. Die meisten stellen den Antrag vor der Einreise bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland; wer visumfrei einreisen darf, kann den Antrag in Österreich stellen. Der OeAD empfiehlt, den Antrag 3–6 Monate vor der geplanten Ankunft zu stellen. Die Bewilligung gilt 12 Monate und muss jedes Jahr verlängert werden. Du brauchst unter anderem den Zulassungsbescheid, eine Strafregisterbescheinigung, einen Nachweis über die Unterkunft, eine Krankenversicherung und einen Nachweis ausreichender Mittel für 12 Monate – 2026 722,58 € im Monat, wenn du unter 24 bist, und 1.308,39 € im Monat ab 24. Die oben beschriebene Wohnsitzmeldung gilt auch für dich.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende mit Wohnsitz in Österreich – auch aus Drittstaaten, für die die Versicherung Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung ist – können sich bei der öffentlichen Gesundheitskasse ÖGK studentisch selbstversichern (78,84 € im Monat 2026) oder eine private Versicherung abschließen.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein – ein Visum ist nicht nötig. Bleibst du länger als 3 Monate in Polen, musst du deinen Aufenthalt registrieren lassen, und zwar beim Woiwoden (dem Woiwodschaftsamt, also der regionalen Regierungsbehörde) deines Wohnorts – spätestens am Tag nach Ablauf von 3 Monaten seit deiner Ankunft. Den Antrag stellst du persönlich. Als Studierende oder Studierender legst du eine Bescheinigung deiner Hochschule bei, einen Nachweis der Krankenversicherung und eine schriftliche Erklärung, dass du genug Geld für deinen Lebensunterhalt hast. Die Registrierung und die Bescheinigung sind kostenlos, und die Bescheinigung gilt 10 Jahre. Hinweis: Laut NAWA ist die Bescheinigung unbefristet gültig – wenn das für dich wichtig ist, prüf die aktuelle Regel beim Woiwodschaftsamt.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR reisen meist mit einem nationalen Visum (Typ D) zu Studienzwecken ein. Du beantragst es bei einem polnischen Konsulat; laut NAWA dauert die Entscheidung bis zu 15 Tage, auf einen Termin kannst du aber viel länger warten – fang also früh an. Du brauchst unter anderem deinen Zulassungsbescheid, eine Krankenversicherung und einen Nachweis ausreichender Mittel. In Polen beantragst du – bevor dein Visum abläuft – beim Woiwodschaftsamt eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium; seit dem 27. April 2025 geht das nur noch online über das System MOS. Die erste Erlaubnis für Studierende im ersten Jahr gilt 15 Monate, spätere für die Studiendauer plus 3 Monate (bis zu 3 Jahre). Du musst zeigen, dass dir nach Abzug der Wohnkosten mehr als PLN 1.010 im Monat bleiben, wenn du allein lebst (PLN 823 pro Person in einer Familie), plus Geld für die Heimreise (2026).
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU können vor der Ankunft eine private Versicherung abschließen oder mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) einen Vertrag über eine freiwillige Versicherung schließen – laut NAWA kostet das für Studierende rund 15 € im Monat.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – die ersten 3 Monate kannst du ohne Formalitäten in Portugal leben. Danach hast du 30 Tage Zeit, deinen Aufenthalt anzumelden und eine Anmeldebescheinigung für EU-Bürger (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia) zu bekommen. Den Antrag stellst du im Rathaus (câmara municipal).
Als Studentin oder Student brauchst du unter anderem:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen ein Aufenthaltsvisum zu Studienzwecken, das du vor der Abreise bei der portugiesischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragst – das Verfahren kann einige Monate dauern. Nach der Ankunft vereinbarst du einen Termin bei der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA), um eine Aufenthaltserlaubnis (autorização de residência) für dein Studium zu bekommen. Du brauchst unter anderem einen gültigen Reisepass, einen Nachweis über Einschreibung und Zahlung der Studiengebühren, ein Führungszeugnis, einen Nachweis über die Unterkunft, eine Krankenversicherung und einen Nachweis ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt. Die Regeln stehen in der Verordnung (Portaria) Nr. 1563/2007, und was genau akzeptiert wird, sagt dir das Konsulat.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate in Rumänien, musst du deinen Aufenthalt beim Generalinspektorat für Einwanderung (Inspectoratul General pentru Imigrări, IGI) anmelden – bei seiner Stelle in dem Kreis (județ), in dem du wohnst.
Du bekommst eine Anmeldebescheinigung (certificat de înregistrare), die ein bis fünf Jahre gilt und meist noch am selben Tag ausgestellt wird. Mit dem Antrag reichst du unter anderem deinen Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie), Dokumente deiner Hochschule, eine Krankenversicherung und einen Nachweis über ausreichende Mittel ein.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt zum Studium, das du bei einer rumänischen Botschaft oder einem Konsulat in deinem Herkunfts- oder Wohnsitzland beantragst. Du brauchst unter anderem den Letter of Acceptance des Bildungsministeriums, einen Nachweis, dass du die Studiengebühren für mindestens ein Jahr bezahlt hast, ein Führungszeugnis, eine Krankenversicherung und einen Nachweis über Mittel in Höhe von mindestens dem nationalen Mindestlohn für jeden Monat, den das Visum abdeckt. Das Visum gilt 90 Tage. Spätestens 30 Tage vor Ablauf beantragst du beim IGI eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium, die verlängert werden kann. Alle Details findest du auf der Website des IGI.
Hinweis: Die Seiten des IGI beschreiben den nötigen Betrag unterschiedlich (Brutto- oder Nettomindestlohn), und Study in Romania nennt mindestens 2.000 € – frag vor dem Visumantrag beim rumänischen Konsulat nach dem aktuellen Betrag.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Die vollständige Dokumentenliste für EU-Bürgerinnen und -Bürger steht auf der Website des IGI.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz haben als Studierende ein Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt) in Schweden – du brauchst weder Visum noch Aufenthaltstitel.
Dauert dein Studium mindestens ein Jahr, meldest du dich beim schwedischen Finanzamt Skatteverket im Einwohnerregister an. Nach der Anmeldung bekommst du eine schwedische Personenkennnummer, die personnummer – du brauchst sie bei der Bank, beim Arzt und für die Arbeit. Für die Anmeldung brauchst du:
Außerdem musst du persönlich in ein staatliches Servicebüro (servicekontor) gehen, um deine Identität bestätigen zu lassen – buch den Termin vorher. Studierst du weniger als 12 Monate (z. B. zwei Semester, 60 hp), fragt Skatteverket, was du nach dem Studium vorhast.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz brauchen einen Aufenthaltstitel für ein Hochschulstudium von der schwedischen Migrationsbehörde (Migrationsverket). Du beantragst ihn online (oder auf Papier bei einer schwedischen Botschaft oder einem Konsulat), sobald du zu einem Vollzeitstudium zugelassen bist und die erste Studiengebühr bezahlt hast – erst dann giltst du als endgültig zugelassen. Die Gebühr beträgt für Erwachsene SEK 1.500. Du musst nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt für die ganze Dauer des Aufenthaltstitels finanzieren kannst: mindestens SEK 10.656 im Monat, wenn du 2026 den Antrag stellst. Dauert dein Studium weniger als ein Jahr, brauchst du außerdem eine umfassende Krankenversicherung, die Notfall- und sonstige ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte und zahnärztliche Notfallbehandlung abdeckt. Gilt dein Aufenthaltstitel ein Jahr oder länger, meldest du dich wie oben beschrieben bei Skatteverket an.
Krankenversicherung: Kommst du aus der EU/dem EWR oder der Schweiz, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Die Schweiz gehört nicht zur EU, aber dank des Freizügigkeitsabkommens brauchen EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger kein Visum. Du brauchst aber eine Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige:
Studierende von außerhalb der EU/EFTA brauchen vor der Einreise ein nationales Visum (Typ D) für das Studium. Den Antrag stellst du bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland – die Universität Zürich rät, das mindestens drei Monate vor der geplanten Ankunft zu tun, und die Ausstellung dauert mindestens 8 Wochen. Du brauchst unter anderem den Zulassungsbescheid, einen Nachweis der finanziellen Mittel, eine Krankenversicherung mit Unfalldeckung, einen Studienplan, ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf, einen Sprachnachweis, einen Nachweis über die Unterkunft und eine Bestätigung, dass du die Schweiz nach dem Studium verlässt. Wie viel Geld du nachweisen musst, legt der Kanton fest – der Kanton Zürich verlangt zum Beispiel CHF 21.000 pro Jahr, prüf also die Anforderung des Kantons, in dem du studieren wirst. Nach der Ankunft meldest du dich innerhalb von 14 Tagen an deinem Wohnort an und bekommst eine Aufenthaltsbewilligung B.
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht – du musst sie innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft abschließen. Kommst du aus der EU/EFTA, hast eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und arbeitest nicht, kannst du beim kantonalen Amt die Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht beantragen. Studierende aus anderen Ländern können ebenfalls eine Befreiung beantragen, wenn sie privat versichert sind und der Schutz dem der Schweizer Versicherung entspricht.
Serbien ist nicht in der EU. Bürgerinnen und Bürger der EU und Staatsangehörige vieler anderer, vor allem europäischer Länder reisen ohne Visum für 90 Tage innerhalb von 6 Monaten ein, gerechnet ab der ersten Einreise; EU-Bürger können dafür Reisepass oder Personalausweis nutzen.
Brauchst du wegen deiner Staatsangehörigkeit ein Visum für Serbien, brauchst du zuerst einen Studienplatz. Danach beantragst du bei der nächsten serbischen Botschaft oder dem Konsulat ein Visum D (Visum für einen längeren Aufenthalt). Die Entscheidung fällt meist innerhalb von 15 Tagen, in begründeten Fällen spätestens nach 30 Tagen. Den Antrag auf befristeten Aufenthalt musst du stellen, solange dein Visum noch gilt.
Hinweis: Laut serbischem Innenministerium ist ein Visum D für den Antrag auf befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken Pflicht, laut Study in Serbia kommen Staatsangehörige visumfreier Länder dagegen ohne Visum – kläre das vor der Reise mit der serbischen Botschaft und deiner Hochschule.
Anmeldung innerhalb von 24 Stunden: Alle Ausländerinnen und Ausländer müssen sich bei der nächsten Polizeistation melden. Im Hotel oder Studierendenwohnheim erledigt das die Rezeption. Wohnst du privat, gehst du zusammen mit deiner Vermieterin oder deinem Vermieter zur Polizei.
Für das Studium brauchen alle ausländischen Studierenden – auch EU-Bürger – eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Den Antrag stellst du bei der Ausländerdirektion der Polizeidirektion Belgrad, bei einer regionalen Polizeidirektion oder online auf dem Portal welcometoserbia.gov.rs. Du brauchst unter anderem:
Die Erlaubnis verlängerst du jedes Jahr – frühestens 3 Monate vor Ablauf. Serbien ist nicht in der EU, deshalb wird deine EHIC nur akzeptiert, wenn dein Land ein Sozialversicherungsabkommen mit Serbien hat (die Liste der akzeptierten Dokumente nennt das serbische Innenministerium) – sonst schließ eine private Versicherung für deinen ganzen Aufenthalt ab.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum und studieren zu denselben Bedingungen wie Slowakinnen und Slowaken. Gegenüber der Fremdenpolizei (cudzinecká polícia) hast du aber zwei Pflichten:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen einen befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken. Am besten stellst du den Antrag bei der slowakischen Botschaft in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit du hast oder in dem du wohnst; bist du schon legal in der Slowakei, kannst du ihn bei der Fremdenpolizei stellen. Die Polizei entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags. Der Aufenthalt wird für die voraussichtliche Studiendauer erteilt, höchstens für sechs Jahre. Du brauchst unter anderem deinen Reisepass, die Zulassungsbestätigung, Auszüge aus dem Strafregister (aus deinem Heimatland und aus jedem Land, in dem du in den letzten drei Jahren mindestens 90 Tage gelebt hast) und einen Finanzierungsnachweis – zum Beispiel Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Stipendienbestätigung oder eine eidesstattliche Erklärung einer Person, die deinen Unterhalt übernimmt. Einen festen Betrag nennen die offiziellen Seiten nicht – frag also bei der Botschaft nach. Finanzielle Unterlagen dürfen nicht älter als 90 Tage sein. Innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung deiner Aufenthaltskarte musst du eine Krankenversicherung abschließen und innerhalb von 30 Tagen ein ärztliches Attest einreichen.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen ohne Visum ein, mit Personalausweis oder Reisepass. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du innerhalb der ersten drei Monate eine Anmeldebescheinigung beantragen. Das machst du bei der Verwaltungseinheit (upravna enota) deines Wohnorts – in Ljubljana, Koper und Maribor brauchst du dafür einen Termin.
Du brauchst unter anderem: das Antragsformular, ein biometrisches Foto, Personalausweis oder Reisepass, einen Adressnachweis (z. B. den Mietvertrag), die Zulassungsbestätigung, eine Erklärung, dass du genug Geld für deinen Lebensunterhalt hast, und deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Gebühren: 9,10 € für die Bescheinigung, 4,50 € für den Antrag und 12,32 € für den Druck der Karte. Die Bescheinigung gilt bis zu 5 Jahre.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Brauchst du für die Einreise nach Slowenien ein Visum, stellst du den Antrag bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat, sobald du eingeschrieben bist – Study in Slovenia empfiehlt 3–6 Monate vor der geplanten Ankunft. Hältst du dich schon legal in Slowenien auf, beantragst du die Erlaubnis bei einer Verwaltungseinheit, bevor dein legaler Aufenthalt endet. Du brauchst unter anderem einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist, einen Nachweis der Einschreibung, eine Krankenversicherung, die in Slowenien mindestens die Notfallversorgung abdeckt, ein Führungszeugnis und einen Nachweis ausreichender Mittel für jeden Monat deines Aufenthalts in Höhe von mindestens dem Grundmindesteinkommen – seit 1. März 2026 507,43 € im Monat. Die Gebühr beträgt 102 € bei einer Botschaft oder 50 € bei einer Verwaltungseinheit, plus die Kosten für die Aufenthaltskarte.
Hinweis: Study in Slovenia nennt noch 484,88 € im Monat, die slowenische Regierung (gov.si) seit 1. März 2026 dagegen 507,43 € – prüf den aktuellen Betrag bei der Botschaft oder der Verwaltungseinheit, bevor du den Antrag stellst.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du deinen Aufenthalt registrieren. Dann bekommst du eine Registrierungsbescheinigung für EU-Bürger (certificado de registro de ciudadano de la Unión) mit deiner NIE-Nummer – die brauchst du bei der Wohnungsmiete, bei der Bank und für die Arbeit.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR, die länger als 90 Tage bleiben, brauchen eine Genehmigung für einen langfristigen Studienaufenthalt (autorización de estancia de larga duración por estudios) und ein Studentenvisum. Den Antrag stellst du beim spanischen Konsulat in deinem Wohnsitzland, mindestens zwei Monate vor Studienbeginn; bist du schon legal in Spanien, stellst du ihn bei der Ausländerbehörde der Provinz, in der du studieren wirst. Du brauchst unter anderem einen Reisepass, der noch mindestens ein Jahr gültig ist, den Zulassungsbescheid mit einem Nachweis, dass du die Einschreibegebühr bezahlt hast, ein ärztliches Attest, ein Führungszeugnis (bei Aufenthalten über sechs Monate), eine Krankenversicherung und einen Nachweis ausreichender Mittel in Höhe von 100 % des IPREM (des öffentlichen Einkommensindex Spaniens) pro Monat – hast du deine Unterkunft im Voraus bezahlt, kann ein niedrigerer Betrag reichen. Bleibst du länger als sechs Monate, musst du innerhalb eines Monats nach der Ankunft persönlich deine Ausländerkarte (TIE) beantragen. Die Genehmigung gilt für die Dauer deines Studiengangs. Hinweis: Auf der Seite des Ministeriums steht der IPREM nicht in Euro, und der Wert ändert sich mit dem Staatshaushalt – frag vor dem Antrag beim Konsulat nach dem aktuellen Betrag.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU brauchen eine öffentliche oder private Krankenversicherung mit ähnlichem Schutz wie im spanischen staatlichen Gesundheitssystem – sie ist Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 30 Tage, musst du deinen Aufenthaltsort bei der Fremdenpolizei (Cizinecká policie) melden, und zwar innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft. Wohnst du im Studierendenwohnheim oder im Hotel, kann das die Unterkunft für dich erledigen.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR, die länger als 90 Tage bleiben, brauchen ein Langzeitvisum zum Zweck des Studiums, das bis zu einem Jahr gilt. Den Antrag stellst du persönlich bei einer tschechischen Botschaft oder einem Konsulat – vorher musst du einen Termin buchen. Das Verfahren kann bis zu 60 Tage dauern. Für einen Aufenthalt von mehr als einem Jahr brauchst du eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. Du brauchst unter anderem eine Studienbestätigung, einen Nachweis über die Unterkunft, einen Strafregisterauszug und einen Nachweis ausreichender Mittel. Die Höhe richtet sich nach dem Existenzminimum von CZK 3.130 im Monat: Für ein ganzes Studienjahr (1. September bis 31. August) nennt das Ausländerportal des Innenministeriums CZK 115.810 (2026). Die Konsulargebühr beträgt CZK 2.500.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU brauchen, bevor das Visum erteilt wird, eine Reisekrankenversicherung für die ersten 90 Tage und danach eine umfassende Krankenversicherung – oder gleich eine umfassende Versicherung für den ganzen Aufenthalt.
Die Türkei gehört nicht zur EU, deshalb gelten für alle internationalen Studierenden dieselben Regeln – auch für Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR.
Einreise: Die meisten brauchen einen Reisepass. Staatsangehörige einiger europäischer Länder können mit dem Personalausweis einreisen – die Liste veröffentlicht das türkische Außenministerium. Viele Nationalitäten, darunter die meisten EU-Bürgerinnen und -Bürger, dürfen ohne Visum bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen einreisen, aber nur für Tourismus oder Geschäftsreisen; auch das E-Visum gilt nur für Tourismus und Geschäftsreisen.
Studienvisum: Laut Study in Türkiye brauchen Studierende ein Studienvisum von einer türkischen Botschaft oder einem Konsulat; den Antrag kannst du online auf konsolosluk.gov.tr beginnen. Stell ihn, sobald du deinen Zulassungsbescheid hast.
Hinweis: Study in Türkiye schreibt, dass ein Studienvisum Pflicht ist, manche Universitäten (z. B. METU, ITU) sagen aber, dass du die Aufenthaltserlaubnis auch nach einer visumfreien Einreise beantragen kannst – klär das vor der Reise mit der türkischen Botschaft und dem International Office deiner Universität.
Aufenthaltserlaubnis für Studierende (öğrenci ikamet izni): Du beantragst sie online im System e-ikamet der Migrationsbehörde, bevor dein Visum oder dein visumfreier Zeitraum abläuft. Du brauchst unter anderem:
Statt einer privaten Versicherung kannst du dich innerhalb von 3 Monaten nach der Einschreibung in der allgemeinen türkischen Krankenversicherung (GSS) versichern. Für die Erlaubnis selbst zahlen Studierende keine Gebühr, nur für die Karte – an der METU sind das 2026 964 TL. Viele Universitäten helfen dir über ihr International Office beim Antrag.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 90 Tage, musst du dich registrieren:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Den Antrag stellst du vor der Reise bei der ungarischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Herkunfts- oder Wohnsitzland. Darfst du ohne Visum nach Ungarn einreisen, kannst du ihn auch in Ungarn stellen – online über die Plattform Enter Hungary oder persönlich bei einer Regionalstelle der Generaldirektion. Die Erlaubnis gilt mindestens ein Jahr (oder für die Dauer des Kurses, wenn er kürzer ist) und höchstens drei Jahre und kann verlängert werden. Du musst nachweisen, dass du genug Geld für deinen Aufenthalt und die Rückreise hast und krankenversichert bist. Die Gebühr beträgt 110 € im Konsulat oder HUF 24.000 über Enter Hungary.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, schützt dich deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Ungarn – mit denselben Rechten wie Ungarinnen und Ungarn. Für Studierende von außerhalb der EU ist die Krankenversicherung Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.
Seit dem Brexit brauchen Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz für ein Studium im Vereinigten Königreich ein Visum – genau wie alle anderen. Ausnahmen sind irische Staatsangehörige, die dank der Common Travel Area frei im Vereinigten Königreich leben und studieren dürfen, und Personen mit Settled oder Pre-settled Status aus dem EU Settlement Scheme. Du reist mit Reisepass ein. Ein EU-Personalausweis reicht nur für Personen mit Status aus dem EU Settlement Scheme – ein biometrischer unbefristet, ein älterer, bis Änderungen angekündigt werden.
Alle anderen – egal ob aus der EU oder aus einem anderen Land – brauchen ein Student visa:
Hast du Settled oder Pre-settled Status oder bist du irische Staatsangehörige bzw. irischer Staatsangehöriger, brauchst du kein Visum.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum. Innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft musst du dich aber beim Civil Registry and Migration Department registrieren. Du reichst das Formular MEU1A ein, zusammen mit:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen vor der Ankunft ein Visum oder eine Einreiseerlaubnis und danach eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Studierende (temporary residence permit). Du brauchst unter anderem ein Führungszeugnis, medizinische Untersuchungen und einen Nachweis, dass du einen Teil der Studiengebühren bezahlt hast. An der University of Cyprus reichst du deine Unterlagen zum Beispiel innerhalb von 7–10 Tagen nach der Ankunft beim International Students and Staff Support Office ein. Dazu gehören ein Kontoauszug mit genug Geld für Lebenshaltung und Studiengebühren, eine Krankenversicherung für stationäre und ambulante Behandlung sowie Rücktransport und die Ergebnisse medizinischer Tests in Zypern (Hepatitis B und C, HIV, Syphilis und eine Röntgenaufnahme der Lunge auf Tuberkulose). Die Erlaubnis gilt ein Jahr, das Verfahren dauert etwa vier Monate und die Antragsgebühr beträgt 55 € (2026). Bist du länger als drei Monate im Ausland, erlischt deine Erlaubnis automatisch.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.