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Polen

Land: Polen

Ein Vollzeitstudium auf Polnisch an öffentlichen Hochschulen ist für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz kostenlos, Studiengänge auf Englisch kosten meist 2.000–6.000 € pro Jahr. Polen hat 344 Hochschulen, und auch Vollzeitstudierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen ohne Arbeitserlaubnis jobben. Hier erfährst du, wie die Zulassung läuft und was ein Studienmonat kostet (meist PLN 1.500–2.000).

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein – ein Visum ist nicht nötig. Bleibst du länger als 3 Monate in Polen, musst du deinen Aufenthalt registrieren lassen, und zwar beim Woiwoden (dem Woiwodschaftsamt, also der regionalen Regierungsbehörde) deines Wohnorts – spätestens am Tag nach Ablauf von 3 Monaten seit deiner Ankunft. Den Antrag stellst du persönlich. Als Studierende oder Studierender legst du eine Bescheinigung deiner Hochschule bei, einen Nachweis der Krankenversicherung und eine schriftliche Erklärung, dass du genug Geld für deinen Lebensunterhalt hast. Die Registrierung und die Bescheinigung sind kostenlos, und die Bescheinigung gilt 10 Jahre. Hinweis: Laut NAWA ist die Bescheinigung unbefristet gültig – wenn das für dich wichtig ist, prüf die aktuelle Regel beim Woiwodschaftsamt.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR reisen meist mit einem nationalen Visum (Typ D) zu Studienzwecken ein. Du beantragst es bei einem polnischen Konsulat; laut NAWA dauert die Entscheidung bis zu 15 Tage, auf einen Termin kannst du aber viel länger warten – fang also früh an. Du brauchst unter anderem deinen Zulassungsbescheid, eine Krankenversicherung und einen Nachweis ausreichender Mittel. In Polen beantragst du – bevor dein Visum abläuft – beim Woiwodschaftsamt eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium; seit dem 27. April 2025 geht das nur noch online über das System MOS. Die erste Erlaubnis für Studierende im ersten Jahr gilt 15 Monate, spätere für die Studiendauer plus 3 Monate (bis zu 3 Jahre). Du musst zeigen, dass dir nach Abzug der Wohnkosten mehr als PLN 1.010 im Monat bleiben, wenn du allein lebst (PLN 823 pro Person in einer Familie), plus Geld für die Heimreise (2026).

Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU können vor der Ankunft eine private Versicherung abschließen oder mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) einen Vertrag über eine freiwillige Versicherung schließen – laut NAWA kostet das für Studierende rund 15 € im Monat.


Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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