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Estland

Land: Estland

Estnischsprachige Studiengänge sind an öffentlichen Hochschulen kostenlos, und an der Universität Tartu sind 16 von 25 englischsprachigen Masterstudiengängen für EU-Bürger gratis; Studierende von außerhalb der EU/des EWR zahlen an der TalTech 1.900 bis 4.200 € pro Semester (2026/27). Estland hat 18 Hochschulen und mehr als 150 Studiengänge auf Englisch. Hier findest du Bewerbungsfristen, typische Lebenshaltungskosten und die Regeln fürs Jobben neben dem Studium.

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. In Estland hast du zwei Pflichten:

  • Anmeldung des Wohnsitzes innerhalb von 3 Monaten nach der Ankunft – bei der Kommunalverwaltung, die für deine Adresse zuständig ist; damit bekommst du ein befristetes Aufenthaltsrecht,
  • estnischer Personalausweis (ID-kaart) – den beantragst du innerhalb eines Monats, nachdem du das Aufenthaltsrecht bekommen hast. Details gibt es bei der Polizei- und Grenzschutzbehörde (Politsei- ja Piirivalveamet, PPA).

Studierende von außerhalb der EU/des EWR beantragen zuerst ein Visum D für einen langfristigen Aufenthalt bei einer estnischen Botschaft oder einem Konsulat; laut Study in Estonia dauert die Bearbeitung 10–30 Kalendertage. Dauert dein Studium länger als ein Jahr, beantragst du nach der Ankunft bei der PPA eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium – sie kann für bis zu 5 Jahre erteilt werden. Du brauchst unter anderem den Zulassungsnachweis, eine Krankenversicherung und einen Nachweis über ausreichendes legales Einkommen – 2026 880 € im Monat (das Vierfache des estnischen Existenzminimums). Die staatliche Gebühr beträgt 2026 120 € für das Visum D und 225 € für die Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erlaubnis musst du deine Adresse im Bevölkerungsregister anmelden.

Krankenversicherung: Internationale Studierende sind nicht über die estnische Krankenkasse (Haigekassa) versichert, außer sie arbeiten in Estland. Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Die EHIC deckt keine private Behandlung und zum Beispiel auch keinen Rücktransport in dein Heimatland, deshalb lohnt sich eine private Zusatzversicherung. Für Studierende von außerhalb der EU ist die Krankenversicherung Voraussetzung für Visum und Aufenthaltserlaubnis.


Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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