
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum und keinen Aufenthaltstitel – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. In Estland hast du zwei Pflichten:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR beantragen zuerst ein Visum D für einen langfristigen Aufenthalt bei einer estnischen Botschaft oder einem Konsulat; laut Study in Estonia dauert die Bearbeitung 10–30 Kalendertage. Dauert dein Studium länger als ein Jahr, beantragst du nach der Ankunft bei der PPA eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium – sie kann für bis zu 5 Jahre erteilt werden. Du brauchst unter anderem den Zulassungsnachweis, eine Krankenversicherung und einen Nachweis über ausreichendes legales Einkommen – 2026 880 € im Monat (das Vierfache des estnischen Existenzminimums). Die staatliche Gebühr beträgt 2026 120 € für das Visum D und 225 € für die Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erlaubnis musst du deine Adresse im Bevölkerungsregister anmelden.
Krankenversicherung: Internationale Studierende sind nicht über die estnische Krankenkasse (Haigekassa) versichert, außer sie arbeiten in Estland. Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Die EHIC deckt keine private Behandlung und zum Beispiel auch keinen Rücktransport in dein Heimatland, deshalb lohnt sich eine private Zusatzversicherung. Für Studierende von außerhalb der EU ist die Krankenversicherung Voraussetzung für Visum und Aufenthaltserlaubnis.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.