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Zulassung zum Studium in Europa

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Belgien

Ein zentrales Zulassungssystem gibt es in Belgien nicht – du bewirbst dich direkt an der Hochschule, meist über ihr Online-Formular. Jede Hochschule legt ihre eigenen Fristen fest.

Flandern: Für einen Bachelor brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt. Die Bewerbung startet meist im November–Dezember, und die Prüfung deiner Dokumente kann zwischen vier Wochen und mehreren Monaten dauern. Die Einschreibung schließt du nach der Ankunft im Büro der Hochschule ab.

Französische Gemeinschaft: Hast du deinen Schulabschluss im Ausland gemacht, musst du ihn zuerst beim Service des équivalences in Brüssel als gleichwertig anerkennen lassen (équivalence). Den Antrag stellst du zwischen dem 15. November und dem 15. Juli vor Studienbeginn (bekommst du dein Zeugnis erst nach dem 10. Juli – bis zum 14. September). Die Gebühr liegt je nach Land bei 65–200 €. Du legst eine Kopie deines Ausweises, dein Zeugnis und deine Noten bei, mit beglaubigter Übersetzung ins Französische oder Englische.

Für Studiengänge mit begrenzter Platzzahl (z. B. Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) gelten eigene Verfahren und Fristen – schau so früh wie möglich auf der Website der Hochschule nach.

Kommst du von außerhalb der EU/des EWR, bewirb dich früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt, und das Visumverfahren kann sechs bis acht Wochen dauern (siehe: Aufenthalt und Formalitäten). Viele Hochschulen haben frühere Bewerbungsfristen für alle, die ein Visum brauchen.

Bulgarien

Ein zentrales System gibt es nicht – du bewirbst dich direkt an der Hochschule. In der Regel brauchst du:

  • ein Schulabschlusszeugnis mit Notenübersicht,
  • einen Nachweis deiner Englisch- oder Bulgarischkenntnisse,
  • ein ärztliches Attest,
  • eine Kopie deines Reisepasses oder Personalausweises und ein Bewerbungsformular.

Die Fristen legt jede Hochschule selbst fest. Ein Beispiel: An der Medizinischen Universität Sofia wurden die Unterlagen für die englischsprachigen Studiengänge 2026/27 vom 27. Juli bis 31. August 2026 angenommen, die Prüfung für Bewerberinnen und Bewerber aus der EU fand am 3. September statt, die Ergebnisse kamen am 11. September. Hinweis: Per Fax, E-Mail oder Post geschickte Unterlagen nimmt die Universität nicht an.

Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich früh: Die Zulassung brauchst du für den Antrag auf ein Visum D (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Wie du dein Schulabschlusszeugnis anerkennen lässt, erfährst du im Zulassungsbüro deiner Hochschule.

Dänemark

Für Bachelorstudiengänge bewirbst du dich zentral über optagelse.dk, danach prüft jede Hochschule die Bewerbungen selbst. Du kannst dich für bis zu 8 Studiengänge gleichzeitig bewerben. Nach dem Absenden druckst du für jeden Studiengang die Unterschriftenseite aus, unterschreibst sie und schickst sie an die Hochschule.

Die Plätze werden in zwei Quoten vergeben:

  • kvote 1 – entscheidend ist dein Notendurchschnitt aus der Schule,
  • kvote 2 – entscheidend sind Kriterien, die die Hochschule festlegt und veröffentlicht (z. B. ein Test oder ein Gespräch).

Fristen (Beispiel: Universität Kopenhagen, Zulassung 2026): Das Portal öffnet am 1. Februar. Mit einem Schulabschluss von außerhalb Dänemarks bewirbst du dich bis 15. März, 12:00 Uhr – egal ob in kvote 1 oder kvote 2. Lassen sich deine Noten auf die dänische Skala umrechnen, wirst du in beiden Quoten berücksichtigt. Die Frist 5. Juli, 12:00 Uhr gilt für Bewerberinnen und Bewerber mit dänischem Schulabschluss in kvote 1; für dich ist sie nur der letzte Termin, um fehlende Unterlagen nachzureichen, z. B. von Ergänzungskursen. Die Zusagen kommen am 28. Juli, bestätigen musst du deinen Platz bis 2. August.

Für ein Masterstudium bewirbst du dich direkt an der Universität – jede legt ihre eigenen Fristen fest.

Kommst du von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz, denk daran: Nach der Zulassung brauchst du noch eine Aufenthaltserlaubnis, und die Bearbeitung dauert meist etwa zwei Monate – bewirb dich also früh und antworte schnell auf dein Angebot (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Deutschland

Ein einheitliches Zulassungssystem gibt es in Deutschland nicht. Je nach Studiengang und Hochschule bewirbst du dich auf einem von drei Wegen:

  • direkt bei der Hochschule – über ihr Online-Bewerbungsportal,
  • über uni-assist – eine Servicestelle, die ausländische Zeugnisse für mehr als 180 Mitgliedshochschulen prüft. Du zahlst 75 € für den ersten Studienwunsch pro Semester und 30 € für jeden weiteren (manche Hochschulen übernehmen die Gebühr für ihre Bewerberinnen und Bewerber). Die Prüfung dauert meist 4–6 Wochen,
  • über hochschulstart.de – das Zentrale Verfahren für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR bewerben sich genau wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber. Kommst du von außerhalb der EU/des EWR und hast kein deutsches Abitur, bewirbst du dich meist direkt bei der Hochschule – auf eine begrenzte Zahl von Plätzen, die für internationale Bewerberinnen und Bewerber reserviert sind.

Fristen: oft der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester – aber jede Hochschule kann eigene Fristen festlegen. Bei hochschulstart endete die Frist für das Wintersemester 2026/27 am 31. Mai 2026, wenn du dein Schulabschlusszeugnis vor dem 16. Januar 2026 bekommen hast (Altabiturienten), und am 15. Juli 2026, wenn du es später bekommen hast (Neuabiturienten).

Kommst du von außerhalb der EU/des EWR, bewirb dich so früh wie möglich: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf ein Visum zu Studienzwecken, und Termin und Entscheidung brauchen Zeit (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Ob dein Schulabschluss dir den Zugang zu deinem Wunschstudiengang eröffnet und welche Dokumente du brauchst (Übersetzungen, beglaubigte Kopien), erfährst du beim Studierendensekretariat bzw. International Office der Hochschule oder bei uni-assist.

Estland

Die meisten estnischen Hochschulen nehmen Bewerbungen über die gemeinsame Plattform DreamApply an. Mit einer Bewerbung kannst du dich für mehrere Studiengänge an mehreren Hochschulen bewerben. Nachdem du das Formular abgeschickt hast, wollen manche Hochschulen noch einen Ausdruck der Bewerbung mit beglaubigten Kopien deiner Dokumente – der muss vor Fristende ankommen.

Die Bewerbungsgebühr liegt meist zwischen 0 und 120 € und wird nicht erstattet, auch wenn du nicht zugelassen wirst.

Die Fristen legt jede Hochschule selbst fest. An der Universität Tartu zum Beispiel startet die Bewerbung für englischsprachige Studiengänge am 2. Januar und endet am 15. März (Master), am 15. April (Bachelor und Medizin) und am 15. Mai (Doktorat). Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Wer einen estnischen Schulabschluss hat, bewirbt sich über das nationale System SAIS – in Tartu ab dem 1. Februar. Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich so früh wie möglich: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Visumantrag, und das dauert (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Meist lädst du dein Schulabschlusszeugnis (für den Master dein Bachelorzeugnis), eine Notenübersicht, eine Kopie deines Ausweises und ein Sprachzertifikat hoch. Was die Hochschule genau für Dokumente aus deinem Land verlangt, steht in der Beschreibung des Studiengangs.

Finnland

Für die meisten Studiengänge läuft die Zulassung über die gemeinsame Bewerbung (yhteishaku) auf Studyinfo.fi (auf Finnisch Opintopolku). Mit einem einzigen Formular kannst du dich für bis zu 6 Studiengänge bewerben.

Fristen für den Studienbeginn im Herbst 2027 (finnische Zeit):

  • erste gemeinsame Bewerbung – Bachelor- und Masterstudiengänge auf Englisch: vom 7. Januar 2027, 8:00 Uhr, bis 21. Januar 2027, 15:00 Uhr,
  • zweite gemeinsame Bewerbung – vor allem Studiengänge auf Finnisch und Schwedisch: vom 9. März 2027, 8:00 Uhr, bis 23. März 2027, 15:00 Uhr,
  • die Ergebnisse beider Runden gibt es spätestens am 6. Juli 2027.

Manche Masterstudiengänge haben ein eigenes Zulassungsverfahren. Für die internationalen Masterprogramme der Universität Helsinki bewirbst du dich zum Beispiel vom 5. bis 19. Januar 2027. Für den Studienbeginn im Januar 2027 lief die Bewerbung vom 31. August bis 10. September 2026.

Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der EU/des EWR zahlen einmalig eine landesweite Bewerbungsgebühr von 100 €. Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR zahlen sie nicht. Brauchst du einen Aufenthaltstitel, beantrage ihn, sobald du deinen Studienplatz angenommen hast: Du stellst den Antrag vor der Reise und brauchst dafür deinen Zulassungsbescheid (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Frankreich

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR bewerben sich genauso wie französische Studierende – über die unten beschriebenen nationalen Plattformen.

Erstes Jahr der Licence – Parcoursup. Alle Bewerbungen für das erste Jahr eines Bachelorstudiums laufen über die nationale Plattform Parcoursup. In der Runde 2026 galten diese Termine:

  • 17. Dezember 2025 – Veröffentlichung der Studiengänge,
  • 19. Januar – 12. März 2026 – Konto anlegen und Wünsche (vœux) eintragen,
  • bis 1. April 2026 – Bewerbung vervollständigen und Wünsche bestätigen,
  • 2. Juni – 11. Juli 2026 – Hauptphase, die Angebote der Hochschulen kommen nach und nach; die Ergänzungsphase lief bis 10. September.

Prüf vor dem Start die Termine der Runde 2027 auf der Parcoursup-Website. Du lädst dein Schulabschlusszeugnis, deine Noten und eine Bescheinigung deiner Schule hoch; die Noten gibst du in der Notenskala des Landes an, in dem du zur Schule gegangen bist.

Master – Mon Master. Für das erste Jahr eines Masterstudiums bewirbst du dich über Mon Master (mehr als 3.500 Studiengänge). 2026 wurden Bewerbungen vom 17. Februar bis 16. März angenommen, die Hauptphase lief vom 3. bis 16. Juni und die Ergänzungsphase vom 19. Juni bis 19. Juli. Du kannst bis zu 15 Bewerbungen für reguläre Studiengänge und 15 für duale Studiengänge (alternance) abschicken.

Für das 2. und 3. Jahr der Licence und für die Promotion gibt es kein gemeinsames Verfahren – du bewirbst dich direkt an der Hochschule.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR, die in einem der 73 Länder und Gebiete leben, für die das Verfahren Études en France gilt, bewerben sich über die Online-Plattform von Campus France. Dort laufen sowohl die Bewerbungen an den Hochschulen als auch die Schritte bis zum Visum. Willst du mit einem ausländischen Schulabschluss ins erste Jahr der Licence einsteigen, stellst du meist einen Antrag auf Vorab-Zulassung (DAP) – für den Studienbeginn 2026 lief die Frist vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2025. Fang also etwa ein Jahr vorher an.

Griechenland

Griechische Schülerinnen und Schüler kommen über landesweite Prüfungen (Panelladikes) an die Uni. Hast du die Schule im Ausland abgeschlossen und bist nicht griechischer Herkunft, bewirbst du dich – egal ob mit EU-Staatsangehörigkeit oder ohne – in einer eigenen Kategorie für Ausländerinnen und Ausländer (allodapoi-allogeneis). Über deinen Platz entscheidet dein Notendurchschnitt im Schulabschlusszeugnis, ohne Prüfung.

So läuft es ab:

  • du füllst auf der Plattform des Bildungsministeriums ein Online-Formular mit deinen Wunschstudiengängen aus – für 2026/27 war es vom 2. bis 9. Juli 2026 offen; das geht auch aus dem Ausland,
  • das Ministerium veröffentlicht die Zulassungslisten,
  • du schreibst dich mit allen Unterlagen an der Universität ein – z. B. an der Aristoteles-Universität Thessaloniki und an der Universität Patras 2026 vom 11. bis 25. September.

Bei der Einschreibung musst du ein Griechisch-Zertifikat vorlegen (siehe: Sprache). Brauchst du ein Visum, wird die Zeit knapp – melde dich gleich nach den Ergebnissen bei deiner Universität, damit du den Zulassungsbescheid für den Visumantrag bekommst. Für ein Masterstudium bewirbst du dich direkt beim Studiengang deiner Wahl.

Irland

Für das erste Jahr eines Bachelorstudiums bewirbst du dich über das CAO (Central Applications Office) – eine Bewerbung für alle Hochschulen. Der Zeitplan für 2026 sah so aus:

  • 5. November 2025 – Start der Online-Bewerbung,
  • bis 20. Januar 2026 – Bewerbung zur ermäßigten Gebühr von 35 €,
  • 1. Februar (17 Uhr) – regulärer Bewerbungsschluss,
  • ab 5. März – verspätete Bewerbungen,
  • 5. Mai – 1. Juli – kostenloses Change of Mind (du kannst deine Liste der Studiengänge ändern),
  • Angebote: Round A am 6. Juli, Round Zero am 6. August, Round One am 26. August, weitere Runden bis 29. September 2026.

Die Termine für 2027 findest du auf cao.ie – sie sind jedes Jahr ähnlich. Hochschulen (z. B. das UCD) verlangen, dass du innerhalb von 10 Tagen nach der Bewerbung beglaubigte Kopien deiner Zeugnisse mit englischer Übersetzung schickst. Schick deine Abschlussnoten so schnell wie möglich – Ergebnisse, die nach dem 1. August ankommen, können für die erste Angebotsrunde zu spät sein.

Kommst du von außerhalb der EU/des EWR, rät Education in Ireland, dich zuerst an das International Office deiner Wunschhochschule zu wenden – dort erfährst du, wie du dich bewirbst. Mach das früh: Vor dem Visumantrag brauchst du eine Zusage (letter of acceptance) und einen Nachweis, dass du die Gebühren bezahlt hast, und die Entscheidung kann etwa 8 Wochen dauern (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für einen Master bewirbst du dich direkt an der Hochschule.

Island

Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – du bewirbst dich direkt an der Universität, und jede legt ihre eigenen Fristen und Voraussetzungen fest.

Fristen an der Universität Island:

  • internationale Bewerberinnen und Bewerber für Bachelor und Master – bis 1. Februar,
  • wer schon in Island lebt – bis 15. April für den Master und bis 5. Juni für den Bachelor,
  • Isländisch als Zweitsprache – Bewerbung vom 1. März bis 20. Mai,
  • Promotion – die Fristen legen die Fakultäten fest.

Wirst du an der Universität Island zugelassen, musst du die Einschreibegebühr bis 4. Juli bezahlen. Später zahlen geht noch bis 12. August, aber mit einem Aufschlag von ISK 15.000.

Kommst du von außerhalb des EWR, zählt die frühe Frist: Deine Zulassung brauchst du für den Antrag auf den Aufenthaltstitel, und die Einwanderungsbehörde erwartet Anträge für das Herbstsemester bis 1. Mai (siehe: Aufenthalt und Formalitäten). Die Universität Island verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern von außerhalb des EWR außerdem eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ISK 20.000.

An anderen Universitäten können andere Fristen gelten – schau auf der Website deiner Wunschhochschule nach.

Italien

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger bewirbst du dich direkt an der Universität deiner Wahl, meist über ihr Online-Portal – zu denselben Bedingungen wie italienische Studierende. Die Vorab-Einschreibung auf Universitaly und das Visum betreffen Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der EU.

Mit einem ausländischen Schulabschluss brauchst du in der Regel:

  • dein Schulabschlusszeugnis – insgesamt musst du mindestens 12 Schuljahre abgeschlossen haben,
  • eine Übersetzung des Zeugnisses und ein Dokument über seinen Wert – meist akzeptieren die Universitäten eine „dichiarazione di valore“ eines italienischen Konsulats oder eine Bescheinigung von CIMEA; Details erfährst du an deiner Universität,
  • einen Nachweis deiner Kenntnisse in der Unterrichtssprache.

Kommst du von außerhalb der EU und lebst im Ausland, bewirbst du dich an der Universität und stellst zusätzlich einen Antrag auf Vorab-Einschreibung (pre-enrolment) auf Universitaly. Sobald die Universität ihn bestätigt hat, kannst du bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat ein Studienvisum beantragen (siehe: Aufenthalt und Formalitäten). Für 2026/27 haben die italienischen Konsulate den 30. November 2026 als letzten Termin für Visumanträge für Bachelor und Master festgelegt – die Fristen der Universitäten liegen aber oft viel früher, also fang so bald wie möglich an. Hinweis: Die Frist 30. November und die Sprachanforderung B2 stammen von Konsulatsseiten (z. B. in Buenos Aires und Tunis). Andere Konsulate können eigene Anforderungen stellen – prüf das vor dem Antrag beim italienischen Konsulat, das für dein Land zuständig ist.

Viele Studiengänge haben eine begrenzte Zahl von Plätzen (numero programmato) und einen Aufnahmetest, und jede Universität setzt ihre eigenen Fristen – manchmal mehrere Monate vor Beginn des Studienjahres. Für einen Master prüft die Universität, ob dein Bachelorabschluss die Voraussetzungen des Studiengangs erfüllt.

Kroatien

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger bewirbst du dich zu denselben Bedingungen wie kroatische Studierende. Für Bachelor- und integrierte Studiengänge auf Kroatisch bewirbst du dich über das zentrale System Postani student! (NISpVU) und kannst bis zu 10 Studiengänge wählen. Die Hochschulen erstellen Ranglisten nach Punkten für deine Schulnoten und die Ergebnisse deiner Abschlussprüfung.

An der Universität Zagreb wurden Bewerbungen für 2026/27 angenommen:

  • in der Juli-Runde – bis 15. Juli 2026 (13:59 Uhr),
  • in der September-Runde – bis 16. September 2026 (13:59 Uhr).

Die Termine für 2027/28 findest du im Kalender auf postani-student.hr. Wer die Abschlussprüfung der Sekundarschule in einem EU-Land abgelegt hat, kann statt der Kroatischnote aus der kroatischen Staatsmatura das Ergebnis in der ersten Sprache dieser Prüfung einreichen.

Kommst du von außerhalb der EU, können andere Zulassungsbedingungen gelten – frag bei deiner Wunschhochschule nach. Bewirb dich früh: Den Zulassungsnachweis brauchst du für den Antrag auf die befristete Aufenthaltsgenehmigung (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für Masterstudiengänge bewirbst du dich je nach Hochschule über diplomski.studij.hr oder direkt bei der Hochschule. Doktoratsprogramme organisieren die Hochschulen selbst.

Lettland

Ein einheitliches System für internationale Bewerberinnen und Bewerber gibt es nicht – du bewirbst dich direkt an der Universität, über ihr Online-System. Die Verfahren unterscheiden sich, lies also immer die Regeln deiner Wunschuniversität.

Fristen: Für das Herbstsemester läuft die Bewerbung meist von März bis Juli oder August, für das Frühjahrssemester im November und Dezember. An der Universität Lettland konnten sich EU-Bürgerinnen und -Bürger für 2026/27 zum Beispiel bis 16. August 2026 bewerben, für staatlich finanzierte Plätze aber nur bis 5. Juli 2026. Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich früh: Nach der Zulassung brauchst du noch einen Aufenthaltstitel, und das Verfahren muss die Universität anstoßen (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Die Bewerbungsgebühr an der Universität Lettland beträgt 170 € und wird nicht erstattet. Du lädst unter anderem hoch:

  • dein Schulabschlusszeugnis und deine Notenübersicht – im Original plus notariell beglaubigte Übersetzung ins Englische,
  • eine Kopie deines Reisepasses und ein Foto,
  • ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf, wenn der Studiengang das verlangt,
  • einen Nachweis deiner Englischkenntnisse.

Danach prüft die Universität deine ausländischen Dokumente. Wirst du zugelassen, unterschreibst du einen Studienvertrag und zahlst – wenn du einen gebührenpflichtigen Platz hast – die Studiengebühr.

Liechtenstein

Du bewirbst dich direkt bei der Universität über ihr Online-Formular. Hast du noch nie an der Universität Liechtenstein studiert, zahlst du eine nicht erstattbare Bewerbungsgebühr von CHF 100.

Fristen für Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz:

  • Bachelorstudiengänge – 30. Juli für das Wintersemester und 30. November für das Sommersemester,
  • Masterstudiengänge – 30. Juli für das Wintersemester; für das Sommersemester (bis 30. November) nur Architektur und Information Systems,
  • Doktorat – 31. Mai (Wintersemester) und 31. Oktober (Sommersemester); diese Fristen gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber.

Brauchst du ein Visum, enden die Fristen für Bachelor und Master deutlich früher: am 31. März für das Wintersemester und am 30. September für das Sommersemester. So bleibt genug Zeit für Visum und Aufenthaltsbewilligung (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für ein Bachelorstudium brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt, oder einen gleichwertigen Abschluss. Du schickst dein Zeugnis, falls nötig ein Sprachzertifikat, eine Kopie deines Reisepasses oder Personalausweises und ein Foto. Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Hast du dein Abschlusszeugnis noch nicht, kannst du dein letztes Schulzeugnis schicken – die Universität lässt dich dann unter Vorbehalt zu.

Litauen

In Litauen gibt es zwei Wege:

  • zentrale Zulassung über LAMA BPO (den Verband der litauischen Hochschulen für die gemeinsame Zulassung) – so bewirbst du dich um staatlich finanzierte Plätze in Bachelor- und integrierten Studiengängen. Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger kannst du das System nutzen. In der Hauptrunde gibst du 1 bis 9 Studiengänge in der Reihenfolge deiner Wünsche an,
  • direkt an der Universität – für kostenpflichtige Plätze, über ihr Online-System, z. B. apply.vu.lt an der Universität Vilnius. Das ist auch der übliche Weg für Studierende von außerhalb der EU.

LAMA-BPO-Termine 2026: Bewerbungen für die Hauptrunde vom 1. Juni bis 23. Juli (bis 12:00 Uhr), Studienplatzangebote am 30. Juli, Vertragsunterzeichnung bis 1. August. Im August folgen zwei weitere Zusatzrunden.

An der Universität Vilnius konnten sich EU-Bürger für kostenpflichtige Plätze, etwa im Bachelor International Business, bis zum 1. Juli bewerben; die Bewerbungsgebühr beträgt 100 €. Auch Bewerbungen für staatlich finanzierte Masterplätze nimmt die VU über apply.vu.lt entgegen – ebenfalls bis 1. Juli. Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich früh: Eine Aufenthaltserlaubnis kann bis zu 3 Monate dauern (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Bei LAMA BPO lädst du dein Schulabschlusszeugnis, die Notenübersicht, die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und den Bescheid über die Anerkennung deines Abschlusses hoch. Ausländische Noten werden in die litauische Skala umgerechnet.

Luxemburg

Du bewirbst dich direkt an der Universität Luxemburg über ihre Online-Plattform. Du kannst dich für bis zu drei Studiengänge bewerben; die Universität verlangt pro Bewerbung eine Verwaltungsgebühr von 100 €.

Fristen: Für Bewerberinnen und Bewerber aus der EU, dem EWR und der Schweiz startete die Bewerbung für 2026/27 am 1. Februar 2026; sie endet je nach Studiengang zu unterschiedlichen Terminen. Für Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der EU gelten frühere Fristen – 2026 war ihre Bewerbungsphase schon vorbei, während sie für EU-Bewerberinnen und -Bewerber noch lief. Plane vorausschauend: Nach der Zulassung brauchst du noch eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung, und die kann bis zu 60 Tage dauern (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für einen Bachelor brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt, und einen Nachweis, dass du alle Unterrichtssprachen des Studiengangs beherrschst. Für einen Master brauchst du einen Bachelor in einem verwandten Fach. Die genauen Anforderungen stehen auf der Seite des jeweiligen Studiengangs unter „Admissions“.

Malta

Du bewirbst dich direkt bei der Hochschule über ihr Online-Formular. An der University of Malta wählst du deinen Studiengang und dann – als Bewerberin oder Bewerber mit ausländischem Abschluss – die Option „Overseas Qualifications“. Die Bewerbung für das Studienjahr ab Oktober startet im November des Vorjahres.

Fristen: Laut Study in Europe enden sie für Studiengänge mit Start im Oktober meist im Juni oder Juli. An der University of Malta war die letzte Frist (late application) für 2026/27 der 15. September 2026 um 14:00 Uhr. Jeder Studiengang kann aber eigene Fristen haben.

Mit einem ausländischen Schulabschluss musst du die Anforderungen deines Wunschstudiengangs erfüllen – oft bestandene Prüfungen in bestimmten Fächern auf dem passenden Niveau. Dazu kommt ein Englischnachweis (siehe: Sprache). Die genaue Liste der Dokumente steht in der Beschreibung des Studiengangs.

Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich lange vor Fristende: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf ein Studienvisum, und das Visum muss vor der Abreise ausgestellt sein (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für ein Masterstudium brauchst du einen Bachelorabschluss in einem verwandten Fach.

Niederlande

Für fast alle Studiengänge bewirbst du dich über Studielink – das nationale Einschreibeportal. Manche Hochschulen haben ein eigenes Verfahren für internationale Bewerberinnen und Bewerber, schau also auf der Website des Studiengangs nach.

Fristen im Bachelor:

  • 15. Januar (23:59 Uhr) – Studiengänge mit begrenzter Platzzahl (Numerus fixus),
  • 1. Mai (23:59 Uhr) – alle anderen Bachelor- und Associate-Degree-Studiengänge. Bewirbst du dich bis zu diesem Tag über Studielink und erfüllst die Voraussetzungen, hast du ein Recht auf Zulassung und auf die Teilnahme am Studienwahl-Check (studiekeuzecheck). Nach dem 1. Mai nehmen manche Studiengänge noch Bewerbungen an, aber ohne diese Garantie.

Hochschulen können eigene, frühere Fristen setzen – prüf sie immer. Im Master legt jeder Studiengang eigene Regeln und Fristen fest.

Nach deiner Registrierung in Studielink fordert die Hochschule Unterlagen an: dein Schulabschlusszeugnis mit Noten und einen Sprachnachweis.

Kommst du von außerhalb der EU/des EWR, bewirb dich früh: Deine Hochschule beantragt deine Aufenthaltserlaubnis (und bei Bedarf das Einreisevisum) erst nach der Zulassung, und viele Hochschulen setzen für Bewerberinnen und Bewerber mit Visumpflicht frühere Fristen.

Nordmazedonien

An der UKIM haben internationale Studierende ein eigenes Platzkontingent, getrennt von den Quoten für mazedonische Staatsangehörige. Deine Unterlagen reichst du beim Rektorat der Universität in Skopje ein, Fragen kannst du an foreign.students@ukim.edu.mk schicken.

Fristen für 2026/27:

  • erster Zyklus – Bewerbung bis 29. September 2026, Einschreibung am 1. Oktober 2026,
  • zweiter Zyklus – Bewerbung 1.–16. Oktober 2026, Einschreibung am 21.–22. Oktober 2026.

Für ein Studium im ersten Zyklus brauchst du:

  • das Bewerbungsformular A1,
  • das Original deines Schulabschlusszeugnisses mit Apostille und die Zeugnisse aller Jahre der Sekundarschule,
  • deine Geburtsurkunde und einen Nachweis deiner Staatsangehörigkeit,
  • einen Bescheid über die Anerkennung (Nostrifizierung) deines Zeugnisses vom mazedonischen Ministerium für Bildung und Wissenschaft.

Für die Nostrifizierung brauchst du Übersetzungen und beglaubigte Kopien, und sie dauert mehrere Wochen – die Universität rät, sie im Juni oder Juli zu erledigen. Brauchst du ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, fang noch früher an (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Norwegen

Bachelorstudiengänge auf Norwegisch – du bewirbst dich zentral über Samordna opptak (die norwegische Zentralstelle für die Hochschulzulassung). Das Portal öffnet jedes Jahr am 1. Februar. Die wichtigsten Termine:

  • 15. April – die Hauptfrist; sie gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Schulabschluss aus dem Ausland,
  • 1. März – eine frühere Frist nur für bestimmte Gruppen, z. B. vorgezogene Zulassung, Einzelfallprüfung und die Polizeihochschule,
  • 1. Juli – letzter Termin, um Zeugnisse aus demselben Frühjahr nachzureichen,
  • um den 20. Juli – Ergebnisse; antworten kannst du bis 24. Juli.

Ob dein Schulabschlusszeugnis in Norwegen zum Hochschulstudium berechtigt (generell studiekompetanse), siehst du auf der GSU-Liste der Direktion für Hochschulbildung und Kompetenz, HK-dir.

Studiengänge auf Englisch, meist im Master, nehmen Studierende direkt auf. Aus der EU/dem EWR hast du meist eine spätere Frist als andere – an der UiT etwa für den Herbst 2027: vom 1. Februar bis 1. März 2027. Kommst du von außerhalb der EU/des EWR, bewirb dich deutlich früher – an der UiT bis 15. November 2026 –, denn nach der Zulassung brauchst du noch eine Studienerlaubnis (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Österreich

Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – du bewirbst dich direkt an der Hochschule deiner Wahl, meist über ihr Online-Formular.

Fristen an öffentlichen Universitäten: 5. September für das Wintersemester und 5. Februar für das Sommersemester. Der OeAD rät, nicht bis zum letzten Moment zu warten, weil die Prüfung ausländischer Dokumente Zeit braucht. Studiengänge mit Aufnahmeverfahren, Kunstuniversitäten, FHs und Privatuniversitäten setzen eigene, meist deutlich frühere Fristen – die Anmeldung zu Aufnahmetests kann schon ein halbes Jahr vor Semesterbeginn enden. Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich auf jeden Fall früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf den Aufenthaltstitel (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für ein Bachelorstudium brauchst du in der Regel:

  • eine Kopie deines Reisepasses oder Personalausweises,
  • ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt,
  • einen Nachweis deiner Deutschkenntnisse (siehe: Sprache).

Dokumente, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, reichst du im Original und beglaubigt ein; sind sie nicht auf Deutsch oder Englisch, kommt eine beglaubigte Übersetzung dazu. Manche Zeugnisse werden nur zusammen mit Ergänzungsprüfungen anerkannt. Was genau akzeptiert wird, sagt dir die Studienzulassung deiner Hochschule.

Für ein Masterstudium brauchst du einen fachlich verwandten Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS.

Polen

Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – jede Hochschule führt ihr eigenes Verfahren durch, meist über ihr Online-Registrierungssystem (oft IRK genannt). Du legst ein Konto an, wählst deine Studiengänge, lädst deine Dokumente hoch und zahlst die Bewerbungsgebühr.

Die Hochschulen müssen ihre Zulassungsregeln bis zum 30. Juni des Vorjahres veröffentlichen – du hast also mehr als ein Jahr Zeit zur Vorbereitung. Die Termine für die Registrierung legt jede Hochschule selbst fest. Laut NAWA startet die Bewerbung für Bachelor- und Masterstudiengänge meist im April oder Mai und kann bis zu sechs Monate dauern.

Für ein Studium erster Stufe oder ein einstufiges Masterstudium brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt. Zeugnisse aus EU-, OECD- und EFTA-Ländern sowie IB- und EB-Diplome werden in Polen per Gesetz anerkannt; andere Zeugnisse muss meist zuerst eine regionale Schulbehörde (Kuratorium) anerkennen. Ist dein Zeugnis nicht auf Polnisch oder Englisch, leg eine Übersetzung bei.

Für ein Studium zweiter Stufe brauchst du einen Abschluss erster Stufe; die Kriterien legt die Hochschule fest (Notendurchschnitt, Gespräch, Prüfung).

Die Zulassungsergebnisse sind öffentlich. Wirst du abgelehnt, kannst du beim Rektor Widerspruch einlegen.

Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich so früh wie möglich: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Visumantrag, und auf einen Termin im Konsulat wartest du oft lange (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Portugal

Die Plätze in Bachelor- und integrierten Masterstudiengängen an öffentlichen Hochschulen werden über das nationale Zulassungsverfahren Concurso Nacional de Acesso vergeben, das die DGES organisiert. Bürgerinnen und Bürger der EU gelten nach portugiesischem Recht nicht als „internationale Studierende“ – du bewirbst dich zu denselben Bedingungen wie portugiesische Studierende.

Mit einem ausländischen Schulabschluss brauchst du:

  • eine Gleichwertigkeitsbescheinigung (certificado de equivalência) – ausgestellt von einer portugiesischen Sekundarschule oder der Direção-Geral da Educação; deine Note wird auf die Skala 0–200 umgerechnet,
  • die Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen (provas de ingresso) – siehe: Aufnahmeprüfungen,
  • Unterlagen mit Apostille und portugiesischer Übersetzung (außer sie sind auf Englisch, Französisch oder Spanisch).

Termine 2026: 1. Phase – Bewerbung vom 20. Juli bis 6. August, Ergebnisse spätestens am 23. August; 2. Phase – vom 24. August bis 20. September; 3. Phase – 10.–12. Oktober.

Studierende von außerhalb der EU gelten meist als internationale Studierende (außer sie leben z. B. seit mehr als zwei Jahren ununterbrochen legal in Portugal). Für sie gilt nicht der Concurso Nacional – sie bewerben sich über das besondere Zulassungsverfahren für internationale Studierende (Concurso Especial para Estudantes Internacionais) direkt an der Universität oder dem Polytechnikum ihrer Wahl. Jede Hochschule legt eigene Voraussetzungen, Fristen und Unterlagen fest. Bewirb dich früh: Die Zulassung brauchst du für dein Studentenvisum, und das Visumverfahren kann einige Monate dauern.

Für Masterstudiengänge und private Hochschulen bewirbst du dich direkt an der Hochschule.

Rumänien

Ein zentrales System gibt es nicht – du bewirbst dich direkt bei der Hochschule, meist über ihr Online-System. Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger bewirbst du dich zu denselben Bedingungen wie rumänische Studierende und zahlst dieselben Gebühren.

Du brauchst unter anderem einen Nachweis deiner Staatsangehörigkeit und dein Schulabschlusszeugnis (für den Master dein Bachelorzeugnis). Zeugnisse erkennt das nationale Zentrum CNRED an: Dokumente aus EU-Ländern werden automatisch anerkannt, das Verfahren dauert bis zu 30 Tage (länger, wenn zusätzliche Prüfungen nötig sind).

Kommst du von außerhalb der EU, bewirbst du dich ebenfalls bei der Hochschule, die dir innerhalb von etwa 15 Tagen eine vorläufige Entscheidung geben sollte. Ist sie positiv, stellt das Bildungsministerium einen Letter of Acceptance aus – das kann bis zu 30 Arbeitstage dauern. Diesen Brief brauchst du für den Antrag auf ein Studienvisum, also bewirb dich so früh wie möglich.

Die Fristen legt jede Hochschule selbst fest. Beispiel – Medizinstudiengänge auf Englisch, Zulassung für 2026/27:

  • UMF Cluj-Napoca – zwei Runden: 25. März – 20. Mai und 21. Mai – 16. Juli 2026, Ergebnisse am 3. Juni und 28. Juli,
  • UMF Iași – Bewerbung bis 25. Mai 2026 (nach einer Verlängerung), Anmeldung zum Gespräch bis 9. Juni.

Schweden

Die Zulassung läuft zentral und komplett online. Für Studiengänge auf Englisch bewirbst du dich über universityadmissions.se, für Studiengänge auf Schwedisch über antagning.se.

Fristen für das Herbstsemester 2027 (Beispiel: Karolinska Institutet):

  • internationale Runde – Bewerbung vom 16. Oktober 2026 bis 15. Januar 2027, Unterlagen bis 1. Februar 2027. Brauchst du einen Aufenthaltstitel, bewirb dich in dieser Runde – dann bleibt genug Zeit, um die Studiengebühr zu zahlen und den Aufenthaltstitel zu beantragen,
  • nationale Runde – Bewerbung vom 15. März bis 15. April 2027. Auch EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger können sich hier bewerben – wenn du dazugehörst, hast du also eine zweite Chance. Hinweis: Die meisten internationalen Masterstudiengänge sind in dieser Runde nicht mehr offen.

Für einen Bachelor brauchst du einen abgeschlossenen Sekundarschulabschluss, Englisch auf dem Niveau des schwedischen Kurses English 6 und Mathematik auf dem Niveau des Kurses Matematik 1. Viele Studiengänge haben zusätzliche Fachanforderungen.

Du lädst dein Schulabschlusszeugnis und deine Notenübersichten in der Originalsprache hoch, zusammen mit einer amtlichen Übersetzung ins Schwedische oder Englische – universityadmissions.se nennt für jedes Land, was nötig ist. EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger sowie Schweizerinnen und Schweizer laden außerdem einen Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit hoch – so zahlst du keine Bewerbungsgebühr.

Schweiz

Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – jede Hochschule legt ihre eigenen Regeln und Fristen fest, und du bewirbst dich direkt bei ihr.

Für ein Bachelorstudium brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das die Hochschule als gleichwertig mit der Schweizer Matura anerkennt. Die Anforderungen an Zeugnisse aus den einzelnen Ländern (Fächer, Noten) veröffentlicht swissuniversities – schau dir den Abschnitt zu deinem Land an, bevor du deine Fächer für die Abschlussprüfung wählst.

Beispiel für Fristen – Universität Zürich (für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Schulabschluss):

  • Herbstsemester – vom 1. Januar bis 30. April; verspätete Bewerbungen bis 31. Juli gegen eine Zusatzgebühr von CHF 300,
  • Frühjahrssemester – vom 1. Juli bis 30. November.

Andere Hochschulen haben eigene Fristen – prüf sie auf der Website deiner Wunschhochschule.

Kommst du von außerhalb der EU/EFTA, bewirb dich früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Visumantrag, und die Ausstellung des Visums dauert mindestens 8 Wochen (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Serbien

Ein zentrales System gibt es nicht – du bewirbst dich direkt an der Fakultät oder Hochschule. Schreib zuerst dem International Office, denn Fristen und Voraussetzungen unterscheiden sich von Fakultät zu Fakultät.

Fristen: Die Bewerbung für Bachelorstudiengänge beginnt im Juni, für Master- und Promotionsstudiengänge im September oder Oktober. Brauchst du ein Visum für Serbien, fang früh an: Das Visum für einen längeren Aufenthalt kannst du erst beantragen, wenn du angenommen wurdest (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für ein Bachelorstudium brauchst du den Abschluss einer vierjährigen Sekundarschule und eine bestandene Aufnahmeprüfung. Meist reichst du ein:

  • ein Bewerbungsformular und eine Kopie deines Reisepasses,
  • dein Schulabschlusszeugnis und die Notenübersicht mit beglaubigter Übersetzung,
  • einen Nachweis über die bezahlte Bewerbungsgebühr.

Dein Schulabschlusszeugnis muss anerkannt werden – vom serbischen ENIC/NARIC-Zentrum beim Bildungsministerium. Das dauert meist bis zu 60 Tage ab Einreichung der vollständigen Unterlagen, fang also früh an.

Für ein Masterstudium brauchst du einen Bachelorabschluss: 240 ECTS für einen einjährigen Master, 180 ECTS für einen zweijährigen. Einen ausländischen Abschluss erkennt die Hochschule selbst an. Nach der Zusage schreibst du dich offiziell ein und zahlst die Studiengebühr.

Slowakei

Du bewirbst dich direkt an der Universität oder Fakultät deiner Wahl – jede legt ihre eigenen Voraussetzungen und Fristen fest. Online bewerben kannst du dich auch über portalvs.sk.

  • Bewerbungsfrist – für die meisten Studiengänge meist Ende Februar oder März, an Kunsthochschulen meist Ende November,
  • Aufnahmeprüfungen – meist zwischen Juni und September, an Kunsthochschulen früher (im Januar),
  • Bewerbungsgebühr – legt die Universität oder Fakultät fest.

Ein ausländisches Schulabschlusszeugnis muss in der Slowakei anerkannt werden. Die Anerkennung beantragst du beim Bildungsministerium (minedu.sk), online oder per Post. Frag außerdem an der Fakultät, welche Unterlagen sie von Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischem Zeugnis braucht.

Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich früh: Die Zulassung brauchst du für den Antrag auf befristeten Aufenthalt (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Slowenien

EU-Bürgerinnen und -Bürger bewerben sich zu denselben Bedingungen wie Slowenen – in der Ausschreibung für slowenische Staatsangehörige. Die Bewerbung läuft online über das Portal eVŠ. Für jedes Studienjahr gibt es eine Ausschreibung zur Einschreibung (razpis za vpis), in der die Hochschulen ihre Bedingungen, die Zahl der Plätze und – bei begrenzten Plätzen – die Auswahlkriterien veröffentlichen.

Fristen in der Ausschreibung für 2026/27 (veröffentlicht Ende Februar 2026):

  • erste Runde – 18. Februar – 18. März 2026,
  • zweite Runde – 20.–27. August 2026,
  • letzte Runde – 23.–24. September 2026 (bis 10:00 Uhr).

Die Ausschreibung für 2027/28 kannst du etwa zur selben Zeit erwarten. Ausschreibungen für Masterstudiengänge erscheinen meist im März oder Anfang Juni, für die Promotion spätestens Anfang März.

Studierende von außerhalb der EU bewerben sich auf die Plätze, die für ausländische Staatsangehörige reserviert sind – ebenfalls über eVŠ, aber mit eigenem Kontingent und eigenen Bedingungen, lies die Ausschreibung also genau. Bewirb dich so früh wie möglich: Für den Aufenthaltstitel brauchst du einen Nachweis der Einschreibung, und Study in Slovenia rät, den Aufenthaltstitel 3–6 Monate vor der Ankunft zu beantragen (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Ein ausländisches Schulabschlusszeugnis muss vor der Zulassung ein Anerkennungsverfahren durchlaufen – starte es rechtzeitig.

Spanien

Meist bewirbst du dich direkt an der Universität; in manchen Regionen läuft die Bewerbung über ein gemeinsames regionales System (preinscripción).

Stammt dein Schulabschlusszeugnis aus einem EU-Land (oder aus einem Land mit einem Abkommen mit Spanien), brauchst du keine Homologation – es wird wie das spanische Bachillerato behandelt. Was du brauchst, ist die UNEDasiss-Akkreditierung – ein Dokument, das deine Noten in die spanische Notenskala umrechnet. Im Zyklus 2026 konntest du sie vom 4. Februar bis zum 1. Dezember online beantragen.

Stammt dein Zeugnis aus einem anderen Land, musst du zuerst beim Bildungsministerium die Homologation beantragen – die offizielle Anerkennung deines Zeugnisses als gleichwertig mit dem spanischen Bachillerato. Solange dein Antrag bearbeitet wird, kann UNEDasiss dir eine vorläufige Akkreditierung ausstellen, sofern deine Universität sie akzeptiert. Endgültig wird sie, sobald du die Homologation einreichst.

Frist für öffentliche Universitäten: Laut UNEDasiss mussten sich internationale Bewerberinnen und Bewerber für 2026/27 bis zum 7. Juli 2026 bewerben. Die meisten öffentlichen Universitäten schließen die preinscripción Anfang Juli, manche haben aber andere Fristen – schau auf der Website deiner Wunschuniversität nach. Brauchst du ein Visum, fang früh an: Du musst es mindestens zwei Monate vor Studienbeginn beantragen (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Für einen Master bewirbst du dich mit deinem Bachelorabschluss direkt an der Universität. Eine Homologation deines ausländischen Abschlusses durch das Ministerium brauchst du nur, wenn du in Spanien in einem reglementierten Beruf arbeiten willst.

Tschechien

Du bewirbst dich direkt an der Fakultät deiner Wahl, meist über ihr Online-Formular. Für Studiengänge, die im September beginnen, enden die Bewerbungsfristen meist zwischen Februar und April. Die Bewerbungsgebühr liegt meist bei einigen hundert Kronen – bis etwa CZK 1.000.

Die Fakultät kann Folgendes verlangen:

  • das Bewerbungsformular und einen Nachweis, dass du die Gebühr bezahlt hast,
  • dein Schulabschlusszeugnis und eine Notenübersicht,
  • ein Sprachzertifikat und eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses,
  • einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben, Empfehlungen oder eine Mappe (für künstlerische Studiengänge).

Dein Schulabschlusszeugnis muss vor der Einschreibung eventuell in Tschechien anerkannt werden (nostrifikace). Zeugnisse aus einigen Ländern – zum Beispiel aus Deutschland oder Polen – gelten dank Äquivalenzabkommen direkt. Auch dann empfiehlt das Bildungsministerium (MŠMT), eine amtlich beglaubigte Kopie deines Zeugnisses mit einer amtlichen Übersetzung ins Tschechische beizulegen. Die Regeln für dein Land findest du auf der Website des MŠMT (siehe: Nützliche Links).

Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Visumantrag, und das Visumverfahren kann bis zu 60 Tage dauern (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Türkei

Ein einheitliches Zulassungssystem für internationale Studierende gibt es nicht – du bewirbst dich direkt bei der Universität deiner Wahl, meist über ihr Online-Formular. Study in Europe beschreibt das in fünf Schritten:

  • Studiengang in der Suchmaschine von Study in Türkiye auswählen,
  • Stipendien prüfen,
  • Voraussetzungen prüfen: Vorbildung und Sprache,
  • bei der Universität bewerben,
  • nach der Zulassung ein Studienvisum beantragen.

Jede Universität entscheidet selbst, welche Zeugnisse und Prüfungen sie akzeptiert, und legt eigene Fristen fest. Beispiel: Die METU (ODTÜ) in Ankara akzeptiert viele nationale Schulabschlusszeugnisse, jedes mit eigener Mindestnote – schau dir die Liste für dein Land an. Die Bewerbungsgebühr beträgt dort USD 55. Bewirb dich früh: Nach der Zulassung brauchst du noch ein Studienvisum, und das kann dauern (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Ein anderer Weg ist Türkiye Bursları. Bewerbungen werden jedes Jahr vom 10. Januar bis 20. Februar angenommen, und das Stipendium umfasst auch die Vermittlung an eine Universität und in einen Studiengang (siehe: Stipendien).

Ungarn

Je nach Unterrichtssprache gibt es zwei Wege:

  • Studiengänge auf Ungarisch (staatlich finanzierte oder kostenpflichtige Plätze) – du bewirbst dich über das zentrale System felvi.hu. EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich um einen staatlich finanzierten Platz bewerben. Die Frist endet jedes Jahr Mitte Februar,
  • kostenpflichtige Studiengänge in einer Fremdsprache (z. B. Englisch) – du bewirbst dich direkt an der Universität. Jede Universität setzt eigene Fristen: Oft endet die erste Runde im November (für einen Start im Februar) und die zweite im Februar (für einen Start im September). Bewerbungen für Medizin an der Semmelweis-Universität werden bis zum 31. Mai 2027 angenommen, an der Franz-Liszt-Musikakademie bis zum 31. März. Die Zulassungsentscheidungen kommen meist Ende Juli.

Auf kostenpflichtigen Plätzen musst du nach der Zulassung und vor der Einschreibung meist die ganze Studiengebühr oder einen Teil davon bezahlen.

Kommst du von außerhalb der EU, warte nicht bis zur letzten Frist: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Vereinigtes Königreich

Für Bachelorstudiengänge bewirbst du dich über UCAS (ucas.com). In einer Bewerbung wählst du bis zu fünf Studiengänge – an derselben Universität oder an verschiedenen. Für Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin kannst du höchstens vier wählen. Eine Bewerbung im Zyklus 2027 kostet £34,50.

Fristen für das Studienjahr 2027/28:

  • 15. Oktober 2026, 18:00 Uhr (britische Zeit) – Oxford, Cambridge und die meisten Studiengänge in Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin,
  • 13. Januar 2027, 18:00 Uhr – die Frist für „equal consideration“ bei den meisten anderen Studiengängen; alle Bewerbungen, die bis zu diesem Tag eingehen, prüfen die Universitäten zu gleichen Bedingungen,
  • 30. Juni 2027 – der letzte Tag, an dem UCAS Bewerbungen an die Universitäten weiterleitet; danach geht es ins Clearing, das am 2. Juli beginnt.

Mit deiner Bewerbung schickst du ein Personal Statement – seit dem Zyklus 2026 besteht es aus Antworten auf drei Fragen (warum dieser Studiengang, wie dich deine Ausbildung vorbereitet hat, was du außerhalb der Schule gemacht hast), insgesamt bis zu 4.000 Zeichen mit Leerzeichen, mindestens 350 pro Frage. Außerdem brauchst du eine Referenz von jemandem außerhalb deiner Familie, etwa einer Lehrerin oder einem Lehrer. Gib die Fächer und Ergebnisse deiner Abschlussprüfungen genau an – ohne sie kann die Universität womöglich nicht entscheiden.

Bewirb dich früh, wenn du ein Visum brauchst – und das tun fast alle internationalen Studierenden. Hast du ein Angebot angenommen und seine Bedingungen erfüllt, stellt dir die Universität eine CAS aus, die du für den Antrag auf dein Student visa brauchst (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Zypern

Für eine öffentliche Universität brauchst du ein Schulabschlusszeugnis oder einen gleichwertigen Abschluss. Private Universitäten können je nach Studiengang und Studienstufe zusätzliche Anforderungen stellen.

An der University of Cyprus werden die meisten Studierenden über Prüfungen zugelassen, die das zyprische Bildungsministerium organisiert. Internationale Bewerberinnen und Bewerber mit Griechischkenntnissen können auf Basis von GCE/GCSE-Ergebnissen, des International Baccalaureate (IB) oder von Prüfungen der Universität zugelassen werden. Beworben wird sich jedes Jahr im April.

Bei privaten Universitäten bewirbst du dich direkt – jede legt eigene Kriterien und Fristen fest.

Wie ein ausländisches Schulabschlusszeugnis bewertet wird, hängt von der Universität ab. Frag also im Zulassungsbüro nach, bevor du deine Unterlagen schickst. Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für Einreise und Aufenthaltstitel, und allein das Verfahren für den Aufenthaltstitel dauert mehrere Monate (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).

Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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