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Arbeiten neben dem Studium in Europa

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Belgien

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Belgien ohne Genehmigung arbeiten. Studierende arbeiten meist mit einem Studentenvertrag (studentenarbeid / job étudiant) mit ermäßigten Sozialabgaben – das gilt bis zu einer jährlichen Stundengrenze, die du bei Student@work nachsehen kannst.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen keine eigene Arbeitserlaubnis – deine Aufenthaltskarte als Studierende oder Studierender reicht. Während des Studienjahres darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, in den offiziellen Ferien (Winter, Frühjahr und Sommer) mehr. Die Arbeit darf nicht mit deinen Lehrveranstaltungen kollidieren, und im Sommer vor deinem ersten Studienjahr in Belgien darfst du nicht arbeiten.

Für Nebenjobs hilft Niederländisch oder Französisch, je nach Region. Fang beim Career Center und bei der Jobvermittlung für Studierende an deiner Hochschule an.

Belgien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Bulgarien

Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen in Bulgarien ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen während des Studienjahres und in den offiziellen Ferien bis zu 20 Stunden pro Woche ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Nach dem Abschluss haben sie 9 Monate Zeit, einen Job zu suchen und anzufangen.

Für Nebenjobs hilft Bulgarisch sehr. Stellenangebote findest du unter anderem auf dem europäischen Jobportal EURES.

Bulgarien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Dänemark

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz dürfen in Dänemark ohne Genehmigung arbeiten – ohne Stundenbegrenzung.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR in einem staatlich anerkannten Studiengang dürfen von September bis Mai 90 Stunden im Monat und im Juni, Juli und August Vollzeit arbeiten; das Recht zu arbeiten ist mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden. Bewirbst du dich für einen Studiengang, der nicht staatlich anerkannt ist, bekommst du kein Recht zu arbeiten (für Anträge ab dem 2. Mai 2025). Wer mehr arbeitet als erlaubt, arbeitet illegal.

Fang beim Career Service deiner Hochschule an. Tipps zur Suche nach einem Studentenjob, zur Bewerbung und zum Vorstellungsgespräch findest du auf workindenmark.dk. Dänisch zu lernen lohnt sich – es verbessert deine Jobchancen während und nach dem Studium deutlich. Für EU-Studierende kann genug Arbeit außerdem den Weg zur SU-Förderung öffnen.

Dänemark – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Deutschland

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Deutschland ohne Genehmigung arbeiten. Achte aber auf die Grenze: Arbeitest du im Semester mehr als 20 Stunden pro Woche, zahlst du Sozialversicherungsbeiträge wie eine normale Arbeitnehmerin oder ein normaler Arbeitnehmer.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten oder bis zu 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Jobs als studentische Hilfskraft an der Hochschule zählen nicht zu dieser Grenze. Für eine selbstständige Tätigkeit brauchst du die Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Jobs für Studierende findest du beim Career Service deiner Hochschule und beim Studierendenwerk. Stellen für Forschende gibt es bei EURAXESS.

Deutschland – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Estland

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Estland ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR im Vollzeitstudium brauchen ebenfalls keine eigene Arbeitserlaubnis – solange der Job das Studium nicht beeinträchtigt, sie etwa 30 ECTS pro Semester schaffen und in der Regelzeit fertig werden. Nach dem Abschluss haben sie noch 9 Monate Zeit, um einen Job zu finden.

Jobs auf Englisch findest du bei Work in Estonia und auf den Jobportalen CV Keskus und CV.ee. Auch ein Besuch beim Career Center deiner Hochschule lohnt sich.

Estland – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Finnland

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Finnland ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltstitel zum Studium dürfen in jeder Branche im Schnitt 30 Stunden pro Woche arbeiten (oder 1.560 Stunden im Jahr).

Das Portal der Europäischen Kommission sagt es ehrlich: Nebenjobs sind nicht leicht zu finden, und mit Finnischkenntnissen steigen deine Chancen deutlich. Fang beim Career Service deiner Hochschule an. Stellenangebote findest du auch beim öffentlichen Dienst Job Market Finland.

Finnland – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Frankreich

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Frankreich ohne Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel arbeiten. Campus France nennt eine Grenze von 964 Stunden im Jahr – laut Study in Europe sind das etwa 20 Stunden pro Woche.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit VLS-TS „étudiant“ oder einem Aufenthaltstitel für Studierende dürfen ebenfalls ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten – bis zu 964 Stunden im Jahr (60 % einer Vollzeitstelle, also etwa 20 Stunden pro Woche). Überschreitest du diese Grenze, riskierst du deinen Aufenthaltstitel.

Für Nebenjobs ist gutes Französisch wichtig. Fang beim Career Office deiner Hochschule an. Denk auch an dein Studium – die Übungen in kleinen Gruppen sind Pflicht, also plan deine Arbeitszeiten um deinen Stundenplan herum.

Frankreich – warum dort arbeiten?
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Griechenland

In Griechenland darfst du neben dem Studium arbeiten. Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen keine Arbeitserlaubnis.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen nur in Teilzeit arbeiten – bis zu 20 Stunden pro Woche und außerhalb der Lehrveranstaltungen. Dabei gilt griechisches Arbeitsrecht: Du zahlst Sozialversicherungsbeiträge, gibst eine Steuererklärung ab und so weiter. Hinweis: Manche Quellen erwähnen eine eigene Erlaubnis für Teilzeitarbeit, das EU-Einwanderungsportal und die Universität Athen nennen dagegen nur die Stundengrenze – frag im International Office deiner Hochschule nach, bevor du anfängst zu arbeiten.

Am leichtesten findest du Saisonjobs im Tourismus, in Hotels und Restaurants, vor allem im Sommer auf den Inseln. In anderen Branchen zählt Griechisch. Fang beim Career Center deiner Hochschule an.

Griechenland – warum dort arbeiten?
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Irland

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Irland ohne Einschränkungen arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Stamp 2 dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten: bis zu 20 Stunden pro Woche während des Semesters und bis zu 40 Stunden pro Woche im Juni, Juli, August und September sowie vom 15. Dezember bis 15. Januar.

Englisch ist Alltagssprache, deshalb findest du Nebenjobs leichter als in vielen anderen Ländern. Fang beim Career Service deiner Hochschule an.

Irland – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Island

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen in Island keine Arbeitserlaubnis – du darfst auch neben dem Studium arbeiten.

Studierende von außerhalb des EWR mit Aufenthaltstitel für Studierende dürfen während des Studiums bis zu 60 % einer Vollzeitstelle arbeiten, ohne eigene Arbeitserlaubnis. Die Grenze gilt nicht für Arbeit in den regulären Ferien zwischen den Semestern und nicht für Arbeit im Rahmen eines offiziellen Praktikums.

Über die Kennitala wirst du bei allen Behördengängen identifiziert – meld dich also so bald wie möglich nach der Ankunft an. Mehr zum Arbeiten in Island findest du auf work.iceland.is; nach Jobs für Studierende fragst du beim Career Service deiner Universität.

Island – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Italien

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Italien ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit gültiger Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, höchstens 1.040 Stunden im Jahr. In manchen Wochen – etwa in der vorlesungsfreien Zeit – darfst du mehr arbeiten, solange du im Jahreslimit bleibst. Willst du mehr arbeiten, musst du deine Aufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis umwandeln.

Viele Universitäten bieten bezahlte Teilzeitjobs auf dem Campus an (collaborazioni studentesche) – zum Beispiel in der Bibliothek oder der Verwaltung. Außerhalb der Uni findest du am leichtesten Jobs in Tourismus und Gastronomie, ohne Italienisch wird es aber schwer. Schau beim Career Service deiner Universität (job placement) vorbei.

Italien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Kroatien

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger darfst du in Kroatien arbeiten, und am einfachsten geht das über den Studierendenservice (Studentski servis) im Studierendenzentrum. Dort gibt es Gelegenheits- und Teilzeitjobs, die du um deine Kurse herum planen kannst.

  • der Grundlohn liegt 2026 bei 6,56 € pro Stunde,
  • Arbeit an Sonn- und Feiertagen und nachts (22:00–6:00 Uhr) wird mit 50 % mehr bezahlt,
  • ab 2026 kannst du mit Studierendenjobs bis zu 12.000 € netto im Jahr steuerfrei verdienen.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung zum Studium dürfen außerhalb der Studienzeiten bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nach dem Abschluss kannst du eine Genehmigung für ein Jahr bekommen (einmal verlängerbar), um einen Job zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.

Kroatien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Lettland

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Lettland ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltstitel zum Studium haben Grenzen: Laut EU-Zuwanderungsportal darfst du in der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und in den Ferien bis zu 40 Stunden pro Woche; Master- und Promotionsstudierende dürfen bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Hinweis: Die Quellen beschreiben die Grenze für Master- und Promotionsstudierende unterschiedlich – das EU-Zuwanderungsportal nennt 40 Stunden pro Woche ohne Einschränkung, andere Beschreibungen erlauben 40 Stunden nur in den Studienpausen. Frag bei PMLP oder im International Office deiner Universität nach, bevor du einen Job annimmst. Nach dem Abschluss kannst du einen Aufenthaltstitel für bis zu 9 Monate beantragen, um einen Job zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.

Arbeit suchst du am besten beim Career Service deiner Universität und auf dem europäischen Jobportal EURES.

Lettland – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Liechtenstein

Studierende dürfen in der Regel neben dem Studium arbeiten, vor allem in den Semesterferien – im Rahmen der Regeln zu Aufenthalt und Beschäftigung. Wichtig: Hast du eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, brauchst du vor jedem Jobantritt die Zustimmung des Ausländer- und Passamts. Den Antrag (Stellenantrittsgesuch) stellt deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber. Laut der Universität darfst du mit Aufenthaltsbewilligung während der Vorlesungszeit bis zu 35 % eines Vollzeitpensums arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit.

Denk daran, dass das Studium ein Vollzeitjob ist – die Universität rechnet mit etwa 40 Stunden Lernzeit pro Woche. Musst du mehr arbeiten, lassen sich grundsätzlich alle Studiengänge auch in Teilzeit studieren.

Liechtenstein – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Litauen

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Litauen ohne Genehmigung arbeiten, auch in Vollzeit – bis zu 40 Stunden pro Woche.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ebenfalls bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten – eine zusätzliche Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. Hinweis: Work in Lithuania nennt 40 Stunden pro Woche, das EU-Einwanderungsportal aber noch 20 Stunden – frag beim Migrationsdepartement oder bei deiner Universität nach, bevor du einen Job annimmst. Nach dem Abschluss kannst du insgesamt bis zu 15 Monate in Litauen bleiben, um Arbeit zu suchen: Die TRP für das letzte Studienjahr gilt noch 3 Monate nach Studienende, danach kannst du eine Erlaubnis zur Arbeitssuche für 12 Monate bekommen.

Jobs bei internationalen Unternehmen und Start-ups findest du auf dem Portal Work in Lithuania.

Litauen – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Luxemburg

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Luxemburg ohne Erlaubnis arbeiten. Studierende der Uni.lu und in BTS-Ausbildungen können mit einem befristeten Studierendenvertrag arbeiten: im Studienjahr im Schnitt bis zu 15 Stunden pro Woche (60 Stunden in einem Monat oder in 4 Wochen), in den Ferien bis zu 40 Stunden pro Woche. Dir steht mindestens der Mindestlohn für dein Alter zu.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltstitel für Studierende dürfen ebenfalls arbeiten, im Monatsschnitt bis zu 15 Stunden pro Woche; in den Ferien gibt es keine Stundengrenze.

Für Nebenjobs helfen Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch. Fang beim Career Office der Uni.lu an.

Luxemburg – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Malta

EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in Malta ohne Einschränkungen arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dafür brauchst du eine Arbeitserlaubnis, die du beantragst, sobald deine e-Residence-Genehmigung ausgestellt ist. Hinweis: Laut Identità dürfen Vollzeitstudierende an Hochschulen ab dem ersten Studienjahr arbeiten, laut der University of Malta erst nach den ersten drei Monaten des Studiums – prüf die aktuelle Regel, bevor du anfängst. Ein Job, der zu deinem Studienfach passt, erhöht die Chance auf eine Genehmigung. Nach dem Abschluss kannst du deinen Aufenthalt um sechs Monate verlängern, um Arbeit zu suchen.

Für die meisten Nebenjobs reicht Englisch. Am leichtesten findest du Jobs in Tourismus, Hotellerie und Gastronomie, vor allem in der Sommersaison. Fang beim Career Service deiner Hochschule an. Stellen für Forschende gibt es bei EURAXESS Malta.

Malta – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Niederlande

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in den Niederlanden ohne Einschränkungen und ohne Genehmigung arbeiten.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen als Angestellte nur arbeiten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (TWV) für sie hat – bis zu 16 Stunden pro Woche oder in Vollzeit im Juni, Juli und August. Für eine selbstständige Tätigkeit brauchst du keine Arbeitserlaubnis.

Ein Job bringt mehr als Geld: EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mindestens 32 Stunden im Monat arbeiten, können Studienfinanzierung von DUO bekommen (siehe: Stipendien). Denk daran, dass du mit deinem ersten Job eine niederländische Krankenversicherung abschließen musst. Stellen für Forschende findest du bei EURAXESS.

Niederlande – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Nordmazedonien

Nordmazedonien ist nicht in der EU, deshalb brauchen Ausländerinnen und Ausländer grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis – auch EU-Bürgerinnen und -Bürger. Arbeitserlaubnisse erteilt, verlängert und widerruft die staatliche Arbeitsagentur (av.gov.mk).

Es gibt drei Arten: eine persönliche Arbeitserlaubnis, eine Beschäftigungserlaubnis (auf Antrag des Arbeitgebers) und eine Arbeitserlaubnis. Du kannst immer nur eine davon haben. Den Antrag stellst du bei einer diplomatischen Vertretung Nordmazedoniens in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit du hast oder in dem du wohnst.

Für Studierende sind die Regeln einfacher: Laut der Arbeitsagentur brauchen ausländische Staatsangehörige, die zu Studienzwecken in Nordmazedonien leben, für ihre Arbeit keine Arbeitserlaubnis – stattdessen stellt die Agentur eine Bescheinigung über die Registrierung der Arbeit aus. Eine Stundenbegrenzung veröffentlicht die Agentur nicht; frag also vor dem Start im International Office deiner Hochschule nach. Forschende finden mehr bei EURAXESS North Macedonia.

Wie finde ich einen Job im Ausland?

Norwegen

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Norwegen ohne Einschränkungen arbeiten.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Studienerlaubnis dürfen im Semester bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten (auch remote) und in den Ferien in Vollzeit.

Bei der Suche nach einem Nebenjob hilft Norwegisch sehr. Fang beim Career Service deiner Hochschule an. Stellen veröffentlicht auch die norwegische Arbeits- und Sozialverwaltung NAV.

Norwegen – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Österreich

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Österreich ohne Bewilligung arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltsbewilligung Student dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung beantragt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber; sie wird ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt.

Für Nebenjobs zählt Deutsch. Fang beim Career Center deiner Hochschule an. Wenn du nach dem Abschluss in Österreich bleiben möchtest, berät dich die Austrian Business Agency kostenlos. Stellen für Forschende findest du bei EURAXESS Austria.

Österreich – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Polen

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz dürfen ohne Genehmigung arbeiten. Laut NAWA brauchen auch Vollzeitstudierende von außerhalb der EU/des EWR mit Studentenvisum oder befristeter Aufenthaltserlaubnis keine Arbeitserlaubnis, und eine Stundengrenze gibt es nicht. Dasselbe gilt nach dem Abschluss eines Vollzeitstudiums in Polen.

Zwei Dinge solltest du wissen:

  • bist du unter 26 und arbeitest mit einem Auftragsvertrag (umowa zlecenie), solange du den Studierendenstatus hast, zahlst du keine Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge; die Befreiung gilt nicht, wenn du beim selben Arbeitgeber auch einen Arbeitsvertrag hast, und du musst dem Arbeitgeber Bescheid sagen, wenn du dein Studium beendest oder 26 wirst,
  • Steuererleichterung für junge Menschen – bist du unter 26 und in Polen steuerpflichtig, sind Einkünfte aus Arbeitsverträgen, Auftragsverträgen, Absolventenpraktika und Ausbildungen bis PLN 85.528 im Jahr von der Einkommensteuer (PIT) befreit.

Polen – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Portugal

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Portugal ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums. Für einen Vertrag brauchst du eine portugiesische Steuernummer (NIF).

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen ebenfalls arbeiten, angestellt oder selbstständig. Die Arbeit muss der AIMA gemeldet werden – wie das geht, erfährst du im International Office deiner Universität.

Nebenjobs findest du am leichtesten in Tourismus, Gastronomie und Kundenservice, auch in Fremdsprachen. Für andere Jobs zählt Portugiesisch. Fang beim Career Service deiner Universität an. Stellen für Forschende gibt es bei EURAXESS Portugal.

Portugal – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Rumänien

Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen in Rumänien ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums. Meldest du deinen Aufenthalt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer an, legst du deinem Antrag beim IGI deinen Arbeitsvertrag und Unterlagen deines Arbeitgebers bei.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, aber nur in Teilzeit mit einem individuellen Arbeitsvertrag – laut IGI höchstens 6 Stunden am Tag. Nach dem Abschluss kannst du bis zu 9 Monate bleiben, um einen Job zu suchen.

Hinweis: Das IGI nennt eine Grenze von 6 Stunden am Tag, das EU-Einwanderungsportal (EU Immigration Portal) dagegen 4 Stunden – prüf die aktuelle Grenze beim IGI oder an deiner Hochschule, bevor du anfängst.

Für Nebenjobs hilft Rumänisch sehr. Fang beim Career Center deiner Hochschule und beim europäischen Jobportal EURES an.

Rumänien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Schweden

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz dürfen in Schweden ohne Erlaubnis arbeiten, auch während des Studiums. Mit einer personnummer kannst du Vertrag, Bankkonto und Steuern leichter regeln.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR im Bachelor oder Master, deren Aufenthaltstitel am oder nach dem 11. Juni 2026 erteilt wurde, dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten. Mehr ist erlaubt, wenn die Arbeit Teil deines Studiengangs ist (z. B. ein Praktikum), wenn es um studentische Vertretung, Verwaltung oder Forschung an deiner Hochschule geht oder wenn du im Juni, Juli oder August arbeitest. Hinweis: Die Regel ist neu, und Migrationsverket nennt weitere Ausnahmen – prüf die aktuellen Regeln bei Migrationsverket oder deiner Hochschule, bevor du einen Job annimmst.

Einen Nebenjob findest du leichter, wenn du zumindest etwas Schwedisch sprichst. Fang beim Career Service deiner Hochschule an; Stellen findest du auch bei der schwedischen Arbeitsagentur Arbetsförmedlingen.

Schweden – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Schweiz

EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger dürfen während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit. Jede Arbeit, auch unbezahlte, musst du den Migrationsbehörden melden.

Studierende von außerhalb der EU/EFTA dürfen ebenfalls bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, aber erst sechs Monate nach Studienbeginn, und sie brauchen eine Bewilligung.

Hinweis: Study in Switzerland bestätigt die Grenze von 15 Stunden und die Wartezeit von sechs Monaten, erklärt aber nicht, wie du die Arbeitsbewilligung bekommst – frag vor dem Jobstart beim kantonalen Migrationsamt oder im International Office deiner Hochschule nach.

Jobangebote für Studierende findest du bei den Career Services der Hochschulen.

Schweiz – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Serbien

Um in Serbien legal zu arbeiten, brauchst du zwei Dokumente: eine befristete (oder unbefristete) Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis stellt der Nationale Arbeitsdienst aus (Nacionalna služba za zapošljavanje). Serbien ist nicht in der EU, deshalb gilt das auch für EU-Bürger.

Die Arbeitserlaubnis wird für 3–12 Monate erteilt, auf die Entscheidung wartest du im Schnitt zwei Tage. Verlängert wird sie genauso, wie du sie zum ersten Mal beantragt hast.

Ohne Serbisch ist ein Nebenjob schwer zu finden. Forschende und Promovierende finden Informationen bei EURAXESS Serbia.

Wie finde ich einen Job im Ausland?

Slowakei

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in der Slowakei zu denselben Bedingungen arbeiten wie Slowakinnen und Slowaken – du brauchst keine Arbeitserlaubnis und keine andere Genehmigung.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit befristetem Aufenthalt zu Studienzwecken dürfen ohne Arbeitserlaubnis bis zu 80 Stunden im Monat arbeiten. Willst du mehr arbeiten, musst du den Zweck deines Aufenthalts auf Beschäftigung ändern. Hinweis: Die Grenze von 80 Stunden im Monat stammt vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, das EU-Einwanderungsportal nennt noch 20 Stunden pro Woche – prüf die aktuelle Grenze vor Arbeitsbeginn bei der Fremdenpolizei oder deiner Universität.

Fang beim Career Service deiner Universität und bei den Jobaushängen für Studierende an deiner Fakultät an. Für Nebenjobs hilft Slowakisch.

Slowakei – warum dort arbeiten?
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Slowenien

In Slowenien arbeiten Studierende über das System der Studentenarbeit (študentsko delo): Jobs bekommst du über eine Studentenjobvermittlung (študentski servis) mit einem Vermittlungsschein (napotnica). Für die Anmeldung brauchst du einen Ausweis, ein slowenisches Bankkonto, eine slowenische Steuernummer und eine Immatrikulationsbescheinigung.

Von jeder Zahlung werden 15,5 % Beiträge zur Renten- und Invalidenversicherung abgezogen. Bei internationalen Studierenden ziehen die Vermittlungen außerdem 22,5 % als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ab – einen Teil davon bekommst du zurück, wenn dein Land mit Slowenien ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit befristeter Aufenthaltserlaubnis zum Studium können ebenfalls über eine Studentenjobvermittlung arbeiten oder neben dem Studium eine reguläre Stelle annehmen – für eine reguläre Beschäftigung braucht der Arbeitgeber ein Informationsblatt der slowenischen Arbeitsverwaltung. Eine wöchentliche Stundengrenze nennen die offiziellen Quellen nicht.

Slowenien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Spanien

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR haben auf dem Arbeitsmarkt dieselben Rechte wie Spanierinnen und Spanier – du kannst neben dem Studium ohne Erlaubnis arbeiten. Für einen Vertrag brauchst du eine NIE-Nummer und eine Sozialversicherungsnummer.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit einer Aufenthaltsgenehmigung zum Studium dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, angestellt oder selbstständig, ohne gesonderte Arbeitserlaubnis – das Recht ist automatisch mit der Genehmigung verbunden. Die Arbeit muss mit dem Studium vereinbar sein und ist auf die autonome Gemeinschaft beschränkt, in der du studierst (plus nahe gelegene Orte in einer Nachbarregion). Arbeitest du mehr als 30 Stunden, kannst du deine Genehmigung verlieren.

Am leichtesten findest du Jobs in Gastronomie und Tourismus, vor allem in der Saison. Für Nebenjobs ist Spanisch praktisch Pflicht. Schau auch beim Career Center deiner Universität vorbei.

Spanien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Tschechien

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR haben denselben Zugang zum Arbeitsmarkt wie Tschechinnen und Tschechen – eine Erlaubnis brauchst du nicht. Studierende arbeiten meist auf Basis von zwei Vertragsarten:

  • DPP (dohoda o provedení práce) – bis zu 300 Stunden pro Kalenderjahr bei einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber,
  • DPČ (dohoda o pracovní činnosti) – im Schnitt bis zu 20 Stunden pro Woche.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR, die an einer tschechischen Hochschule einen akkreditierten Studiengang in Vollzeit studieren, haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt – du brauchst also keine Arbeitserlaubnis. Eine Obergrenze für die Wochenstunden nennen die offiziellen Regeln nicht.

Der Mindestlohn beträgt CZK 134,40 pro Stunde oder CZK 22.400 im Monat bei Vollzeit. In einem typischen Studijob verdienst du etwa CZK 150–200 pro Stunde.

Tschechien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Türkei

Um in der Türkei zu arbeiten, brauchst du eine Arbeitserlaubnis – das gilt für alle Ausländerinnen und Ausländer, auch für EU-Bürgerinnen und -Bürger. Ausgestellt wird sie von der Generaldirektion für internationale Arbeitskräfte.

Bachelorstudierende können sie nach dem ersten Studienjahr bekommen und dann bis zu 24 Stunden pro Woche arbeiten. Master- und Doktoratsstudierende können als Forschende in Forschungsprojekten arbeiten, die mit ihrem Studium zu tun haben. Für ein Pflicht- oder freiwilliges Praktikum im Rahmen deines Studiums brauchst du keine Erlaubnis.

Ohne Türkisch ist ein Nebenjob schwer zu finden – fang also beim Career Center deiner Universität und mit Jobangeboten auf dem Campus an.

Wie finde ich einen Job im Ausland?

Ungarn

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Ungarn ohne Stundenbegrenzung arbeiten – du brauchst nur deine Registrierungsbescheinigung.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen im Semester bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Außerhalb der Studienzeit darfst du bis zu 90 Tage im Jahr Vollzeit arbeiten.

Für Nebenjobs hilft Ungarisch sehr. Fang beim Career Center deiner Hochschule an.

Ungarn – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Vereinigtes Königreich

Mit einem Student visa ab Bachelorniveau darfst du im Semester bis zu 20 Stunden pro Woche und in den Ferien Vollzeit arbeiten. Selbstständig arbeiten darfst du nicht, ebenso wenig zum Beispiel als Profisportlerin oder Profisportler oder als Trainerin oder Trainer. Personen mit Settled oder Pre-settled Status und irische Staatsangehörige dürfen ohne Einschränkungen arbeiten.

Nach dem Studium kannst du zum Graduate visa wechseln – es gilt 2 Jahre, wenn du es bis zum 31. Dezember 2026 beantragst, und 18 Monate bei einem Antrag ab dem 1. Januar 2027 (nach einer Promotion 3 Jahre). Die Antragsgebühr beträgt £937, dazu kommt die Immigration Health Surcharge (meist £1.035 im Jahr).

Vereinigtes Königreich – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Zypern

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Zypern ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen im Semester bis zu 20 Stunden pro Woche und in den Ferien bis zu 38 Stunden pro Woche arbeiten, aber nur in bestimmten Branchen – etwa im Einzelhandel, im Gesundheits- und Sozialwesen, in Privathaushalten, in der Industrie, in der Landwirtschaft, bei Reinigungs- und Lieferdiensten sowie in Restaurants und Hotels. Dein Arbeitsvertrag muss vom zuständigen Bezirksarbeitsamt (District Labour Office) genehmigt werden. Hinweis: Diese Grenzen stammen von der Website des Department of Labour, und die Regeln für die Beschäftigung von Studierenden aus Drittstaaten werden immer wieder überarbeitet (für 2026 wurde eine Änderung angekündigt) – prüf die aktuellen Regeln beim Department of Labour oder im International Office deiner Hochschule, bevor du anfängst zu arbeiten.

Die meisten Nebenjobs gibt es im Tourismus, in Hotels und Restaurants – dort reicht oft Englisch. Fang beim Career Center deiner Hochschule an.

Zypern – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?

Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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