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Slowenien

Land: Slowenien

Keine Studiengebühren für EU-Bürgerinnen und -Bürger in öffentlich finanzierten Vollzeitstudiengängen; von außerhalb der EU/des EWR zahlst du meist 2.000–11.000 € pro Jahr im Bachelor und 2.000–15.000 € im Master. Die Europäische Kommission schätzt die Lebenshaltungskosten auf 400–800 € im Monat, eine subventionierte Mensamahlzeit kostet 0–4,37 €. Hier erfährst du, wie du dich über eVŠ bewirbst, wo du Zimmer findest und wie Studentenarbeit funktioniert.

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen ohne Visum ein, mit Personalausweis oder Reisepass. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du innerhalb der ersten drei Monate eine Anmeldebescheinigung beantragen. Das machst du bei der Verwaltungseinheit (upravna enota) deines Wohnorts – in Ljubljana, Koper und Maribor brauchst du dafür einen Termin.

Du brauchst unter anderem: das Antragsformular, ein biometrisches Foto, Personalausweis oder Reisepass, einen Adressnachweis (z. B. den Mietvertrag), die Zulassungsbestätigung, eine Erklärung, dass du genug Geld für deinen Lebensunterhalt hast, und deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Gebühren: 9,10 € für die Bescheinigung, 4,50 € für den Antrag und 12,32 € für den Druck der Karte. Die Bescheinigung gilt bis zu 5 Jahre.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Studium. Brauchst du für die Einreise nach Slowenien ein Visum, stellst du den Antrag bei einer slowenischen Botschaft oder einem Konsulat, sobald du eingeschrieben bist – Study in Slovenia empfiehlt 3–6 Monate vor der geplanten Ankunft. Hältst du dich schon legal in Slowenien auf, beantragst du die Erlaubnis bei einer Verwaltungseinheit, bevor dein legaler Aufenthalt endet. Du brauchst unter anderem einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist, einen Nachweis der Einschreibung, eine Krankenversicherung, die in Slowenien mindestens die Notfallversorgung abdeckt, ein Führungszeugnis und einen Nachweis ausreichender Mittel für jeden Monat deines Aufenthalts in Höhe von mindestens dem Grundmindesteinkommen – seit 1. März 2026 507,43 € im Monat. Die Gebühr beträgt 102 € bei einer Botschaft oder 50 € bei einer Verwaltungseinheit, plus die Kosten für die Aufenthaltskarte.

Hinweis: Study in Slovenia nennt noch 484,88 € im Monat, die slowenische Regierung (gov.si) seit 1. März 2026 dagegen 507,43 € – prüf den aktuellen Betrag bei der Botschaft oder der Verwaltungseinheit, bevor du den Antrag stellst.


Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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