
Keine Studiengebühren für Studierende aus der EU/dem EWR, auch nicht auf Englisch; von außerhalb zahlst du meist 8.000–20.000 € pro Jahr. Finnland hat 13 Universitäten und 22 Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit über 600 Studiengängen auf Englisch und mehr als 30.000 internationalen Studierenden. Hier erfährst du, wann die gemeinsame Bewerbung startet, was ein Zimmer kostet und wie viele Stunden du arbeiten darfst.
EU-Bürgerinnen und -Bürger brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate ohne Unterbrechung in Finnland, registrierst du dein EU-Aufenthaltsrecht bei der finnischen Einwanderungsbehörde Migri:
Nach der Registrierung kann dir die Behörde für digitale Dienste und Bevölkerungsdaten (DVV) eine finnische Personenkennnummer (henkilötunnus) geben und dich als Einwohnerin oder Einwohner deiner Gemeinde eintragen.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen einen Aufenthaltstitel zum Studium. Den ersten Titel beantragst du, bevor du nach Finnland kommst – online im Dienst Enter Finland oder auf Papier bei einer finnischen Auslandsvertretung –, und zum Identitätsnachweis musst du persönlich zu einer finnischen Botschaft oder einem Konsulat. Die Gebühr beträgt 2026 600 € online und 750 € auf Papier. Du brauchst unter anderem deinen Zulassungsbescheid, einen Nachweis, dass du die Studiengebühr bezahlt hast (oder ein Stipendium bzw. eine Gebührenbefreiung hast), einen Kontoauszug der letzten 6 Monate und eine Krankenversicherung. Außerdem musst du zeigen, dass du mindestens 800 € im Monat für den Lebensunterhalt hast – bei einem Studium von einem Jahr oder länger heißt das 9.600 € auf deinem Konto bei der Antragstellung (Migri, 2026). Das Geld für die Studiengebühr kommt noch dazu.
Krankenversicherung: Kommst du aus der EU, behandelt Kela (die finnische Sozialversicherungsanstalt) deinen Aufenthalt meist als vorübergehend – Kela-Leistungen bekommst du dann nicht. Mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bekommst du die notwendige medizinische Versorgung. Bist du in einem anderen EU-Land krankenversichert, kannst du außerdem den studentischen Gesundheitsdienst FSHS (YTHS) nutzen, ohne die Gesundheitsgebühr zu zahlen. Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für den Aufenthaltstitel eine private Versicherung, die Behandlungskosten bis 120.000 € abdeckt – mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 300 € und bei einem Studium von 2 Jahren oder länger auch Medikamente bis 40.000 €.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.