
Jede Hochschule legt ihre Semestergebühr selbst fest, gleich für EU- und Nicht-EU-Studierende – z. B. CHF 500 an der Universität Lausanne und CHF 2.190 für internationale Studierende an der ETH Zürich. Die Schweiz hat 10 kantonale Universitäten, 2 Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen mit zusammen mehr als 4.000 Studiengängen. Hier erfährst du, wann du dich bewirbst, wie du dein Budget planst und wie viele Stunden du arbeiten darfst.
Die Schweiz gehört nicht zur EU, aber dank des Freizügigkeitsabkommens brauchen EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger kein Visum. Du brauchst aber eine Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige:
Studierende von außerhalb der EU/EFTA brauchen vor der Einreise ein nationales Visum (Typ D) für das Studium. Den Antrag stellst du bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat in deinem Wohnsitzland – die Universität Zürich rät, das mindestens drei Monate vor der geplanten Ankunft zu tun, und die Ausstellung dauert mindestens 8 Wochen. Du brauchst unter anderem den Zulassungsbescheid, einen Nachweis der finanziellen Mittel, eine Krankenversicherung mit Unfalldeckung, einen Studienplan, ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf, einen Sprachnachweis, einen Nachweis über die Unterkunft und eine Bestätigung, dass du die Schweiz nach dem Studium verlässt. Wie viel Geld du nachweisen musst, legt der Kanton fest – der Kanton Zürich verlangt zum Beispiel CHF 21.000 pro Jahr, prüf also die Anforderung des Kantons, in dem du studieren wirst. Nach der Ankunft meldest du dich innerhalb von 14 Tagen an deinem Wohnort an und bekommst eine Aufenthaltsbewilligung B.
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz Pflicht – du musst sie innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft abschließen. Kommst du aus der EU/EFTA, hast eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und arbeitest nicht, kannst du beim kantonalen Amt die Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht beantragen. Studierende aus anderen Ländern können ebenfalls eine Befreiung beantragen, wenn sie privat versichert sind und der Schutz dem der Schweizer Versicherung entspricht.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.