
An der Universität Liechtenstein in Vaduz zahlen Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz CHF 950 pro Semester, alle anderen CHF 1.250 – gleich viel im Bachelor, Master und Doktorat. Studieren kannst du Architektur, Betriebswirtschaft, Entrepreneurship, Finance und Wirtschaftsinformatik, Start ist im September oder Februar. Hier erfährst du, wie du dich bewirbst und wie du mit rund CHF 1.500 im Monat planst.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein. Aber: Ziehst du zum Studieren nach Liechtenstein, brauchst du eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) – das ist Pflicht. Du meldest dich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft bei der zuständigen Gemeinde an. Die Universität hat eine eigene Stelle, die dir bei den Aufenthaltsbewilligungen hilft. Du kannst auch in der benachbarten Schweiz oder in Österreich wohnen – dann gelten deren Regeln, und bei diesen Verfahren kann die Universität nicht helfen.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz brauchen in den meisten Fällen ein Visum. Liechtenstein stellt keine eigenen Visa aus – du beantragst es bei einer Schweizer Botschaft oder einem Konsulat. Den Antrag auf die Kurzaufenthaltsbewilligung zum Studium (L) stellst du spätestens 14 Tage vor Studienbeginn beim Ausländer- und Passamt – brauchst du ein Visum, entsprechend früher. Neben den Unterlagen, die alle Studierenden einreichen (Immatrikulationsbestätigung, Nachweis der Krankenversicherung und Finanzierungsnachweis), brauchst du einen Strafregisterauszug (nicht älter als einen Monat, mit Übersetzung ins Deutsche) und einen Sprachnachweis. Die Finanzierung kannst du mit einem Stipendium oder mit einer Garantie der Universität oder einer in Liechtenstein wohnenden Person nachweisen. Außerdem zahlst du der Universität eine Kaution von CHF 3.000, die du nach dem Abschluss zurückbekommst; im Gegenzug stellt dir die Universität eine Bankgarantie für deinen Visumantrag aus.
Die Krankenversicherung ist Pflicht, wenn du während des Studiums in Liechtenstein wohnst. Laut dem Profil der Europäischen Kommission können Studierende aus der EU, die länger als 3 Monate bleiben, ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen – klär das vor der Abreise mit der Universität. Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine eigene Krankenversicherung, die auch Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung ist.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.