
Das Vollzeitstudium an öffentlichen Hochschulen ist für EU-Bürger kostenlos (englischsprachige Studiengänge können Gebühren kosten), die Kosten trägt das Wissenschaftsministerium. Studierende von außerhalb der EU zahlen Gebühren der Hochschule – in Natur- und Technikwissenschaften etwa 1.000–6.000 € pro Jahr. Kroatien bietet mehr als 1.850 Studiengänge, rund 100 davon auf Englisch, und ein Wohnheimplatz kostet etwa 35–130 € im Monat.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR reisen ohne Visum mit Personalausweis oder Reisepass ein und dürfen bis zu 3 Monate in Kroatien bleiben. Bleibst du länger, musst du deinen befristeten Aufenthalt anmelden (Formular 1b) – bei der Polizeistation oder Polizeiverwaltung, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Du kannst auch eine biometrische Aufenthaltskarte beantragen, das ist aber freiwillig – sie kostet 13,27 €.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zum Studium. Je nach Staatsangehörigkeit brauchst du für die Einreise nach Kroatien auch ein Visum – frag bei der kroatischen Botschaft oder dem Konsulat nach. Die Genehmigung beantragst du bei einer kroatischen Botschaft oder einem Konsulat oder – wenn du dich schon legal in Kroatien aufhältst – bei der Polizeiverwaltung oder Polizeistation. Du brauchst unter anderem das Formular 1a, deinen Reisepass, den Zulassungsnachweis, einen Nachweis über ausreichende Mittel (z. B. einen Kontoauszug oder eine Garantieerklärung), eine Krankenversicherung, ein Farbfoto (35×45 mm) und ein Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate ist. Die Genehmigung gilt meist ein Jahr oder für das Studienjahr; die Verlängerung beantragst du spätestens 60 Tage vor Ablauf. 2026 kosten die Genehmigung 46,45 €, die biometrische Karte 31,85 € und deren Ausstellung 9,29 €. Außerdem musst du deine Adresse innerhalb von 3 Tagen nach der Ankunft bei der Polizei melden.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU brauchen für den ganzen Aufenthalt eine gültige Krankenversicherung – sie ist Voraussetzung für die Genehmigung.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.