
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR haben auf dem Arbeitsmarkt dieselben Rechte wie Spanierinnen und Spanier – du kannst neben dem Studium ohne Erlaubnis arbeiten. Für einen Vertrag brauchst du eine NIE-Nummer und eine Sozialversicherungsnummer.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit einer Aufenthaltsgenehmigung zum Studium dürfen bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, angestellt oder selbstständig, ohne gesonderte Arbeitserlaubnis – das Recht ist automatisch mit der Genehmigung verbunden. Die Arbeit muss mit dem Studium vereinbar sein und ist auf die autonome Gemeinschaft beschränkt, in der du studierst (plus nahe gelegene Orte in einer Nachbarregion). Arbeitest du mehr als 30 Stunden, kannst du deine Genehmigung verlieren.
Am leichtesten findest du Jobs in Gastronomie und Tourismus, vor allem in der Saison. Für Nebenjobs ist Spanisch praktisch Pflicht. Schau auch beim Career Center deiner Universität vorbei.
Spanien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.