
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in der Slowakei zu denselben Bedingungen arbeiten wie Slowakinnen und Slowaken – du brauchst keine Arbeitserlaubnis und keine andere Genehmigung.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit befristetem Aufenthalt zu Studienzwecken dürfen ohne Arbeitserlaubnis bis zu 80 Stunden im Monat arbeiten. Willst du mehr arbeiten, musst du den Zweck deines Aufenthalts auf Beschäftigung ändern. Hinweis: Die Grenze von 80 Stunden im Monat stammt vom Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, das EU-Einwanderungsportal nennt noch 20 Stunden pro Woche – prüf die aktuelle Grenze vor Arbeitsbeginn bei der Fremdenpolizei oder deiner Universität.
Fang beim Career Service deiner Universität und bei den Jobaushängen für Studierende an deiner Fakultät an. Für Nebenjobs hilft Slowakisch.
Slowakei – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.