
EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger dürfen während des Semesters bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit. Jede Arbeit, auch unbezahlte, musst du den Migrationsbehörden melden.
Studierende von außerhalb der EU/EFTA dürfen ebenfalls bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, aber erst sechs Monate nach Studienbeginn, und sie brauchen eine Bewilligung.
Hinweis: Study in Switzerland bestätigt die Grenze von 15 Stunden und die Wartezeit von sechs Monaten, erklärt aber nicht, wie du die Arbeitsbewilligung bekommst – frag vor dem Jobstart beim kantonalen Migrationsamt oder im International Office deiner Hochschule nach.
Jobangebote für Studierende findest du bei den Career Services der Hochschulen.
Schweiz – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.