
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz dürfen in Schweden ohne Erlaubnis arbeiten, auch während des Studiums. Mit einer personnummer kannst du Vertrag, Bankkonto und Steuern leichter regeln.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR im Bachelor oder Master, deren Aufenthaltstitel am oder nach dem 11. Juni 2026 erteilt wurde, dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten. Mehr ist erlaubt, wenn die Arbeit Teil deines Studiengangs ist (z. B. ein Praktikum), wenn es um studentische Vertretung, Verwaltung oder Forschung an deiner Hochschule geht oder wenn du im Juni, Juli oder August arbeitest. Hinweis: Die Regel ist neu, und Migrationsverket nennt weitere Ausnahmen – prüf die aktuellen Regeln bei Migrationsverket oder deiner Hochschule, bevor du einen Job annimmst.
Einen Nebenjob findest du leichter, wenn du zumindest etwas Schwedisch sprichst. Fang beim Career Service deiner Hochschule an; Stellen findest du auch bei der schwedischen Arbeitsagentur Arbetsförmedlingen.
Schweden – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Aktuelle Fristen und Neuigkeiten zu Stipendien, Praktika und Programmen wie Erasmus+ und DAAD: Ideen für Studierende in Europa »
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.