
Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen in Rumänien ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums. Meldest du deinen Aufenthalt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer an, legst du deinem Antrag beim IGI deinen Arbeitsvertrag und Unterlagen deines Arbeitgebers bei.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten, aber nur in Teilzeit mit einem individuellen Arbeitsvertrag – laut IGI höchstens 6 Stunden am Tag. Nach dem Abschluss kannst du bis zu 9 Monate bleiben, um einen Job zu suchen.
Hinweis: Das IGI nennt eine Grenze von 6 Stunden am Tag, das EU-Einwanderungsportal (EU Immigration Portal) dagegen 4 Stunden – prüf die aktuelle Grenze beim IGI oder an deiner Hochschule, bevor du anfängst.
Für Nebenjobs hilft Rumänisch sehr. Fang beim Career Center deiner Hochschule und beim europäischen Jobportal EURES an.
Rumänien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.