
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Österreich ohne Bewilligung arbeiten, auch während des Studiums.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltsbewilligung Student dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Beschäftigungsbewilligung beantragt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber; sie wird ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt.
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Österreich – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.