
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in den Niederlanden ohne Einschränkungen und ohne Genehmigung arbeiten.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen als Angestellte nur arbeiten, wenn der Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis (TWV) für sie hat – bis zu 16 Stunden pro Woche oder in Vollzeit im Juni, Juli und August. Für eine selbstständige Tätigkeit brauchst du keine Arbeitserlaubnis.
Ein Job bringt mehr als Geld: EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mindestens 32 Stunden im Monat arbeiten, können Studienfinanzierung von DUO bekommen (siehe: Stipendien). Denk daran, dass du mit deinem ersten Job eine niederländische Krankenversicherung abschließen musst. Stellen für Forschende findest du bei EURAXESS.
Niederlande – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.