
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Luxemburg ohne Erlaubnis arbeiten. Studierende der Uni.lu und in BTS-Ausbildungen können mit einem befristeten Studierendenvertrag arbeiten: im Studienjahr im Schnitt bis zu 15 Stunden pro Woche (60 Stunden in einem Monat oder in 4 Wochen), in den Ferien bis zu 40 Stunden pro Woche. Dir steht mindestens der Mindestlohn für dein Alter zu.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltstitel für Studierende dürfen ebenfalls arbeiten, im Monatsschnitt bis zu 15 Stunden pro Woche; in den Ferien gibt es keine Stundengrenze.
Für Nebenjobs helfen Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch. Fang beim Career Office der Uni.lu an.
Luxemburg – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.