
Studierende dürfen in der Regel neben dem Studium arbeiten, vor allem in den Semesterferien – im Rahmen der Regeln zu Aufenthalt und Beschäftigung. Wichtig: Hast du eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, brauchst du vor jedem Jobantritt die Zustimmung des Ausländer- und Passamts. Den Antrag (Stellenantrittsgesuch) stellt deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber. Laut der Universität darfst du mit Aufenthaltsbewilligung während der Vorlesungszeit bis zu 35 % eines Vollzeitpensums arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit.
Denk daran, dass das Studium ein Vollzeitjob ist – die Universität rechnet mit etwa 40 Stunden Lernzeit pro Woche. Musst du mehr arbeiten, lassen sich grundsätzlich alle Studiengänge auch in Teilzeit studieren.
Liechtenstein – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.