
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Italien ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit gültiger Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken dürfen bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, höchstens 1.040 Stunden im Jahr. In manchen Wochen – etwa in der vorlesungsfreien Zeit – darfst du mehr arbeiten, solange du im Jahreslimit bleibst. Willst du mehr arbeiten, musst du deine Aufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis umwandeln.
Viele Universitäten bieten bezahlte Teilzeitjobs auf dem Campus an (collaborazioni studentesche) – zum Beispiel in der Bibliothek oder der Verwaltung. Außerhalb der Uni findest du am leichtesten Jobs in Tourismus und Gastronomie, ohne Italienisch wird es aber schwer. Schau beim Career Service deiner Universität (job placement) vorbei.
Italien – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.