
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen in Island keine Arbeitserlaubnis – du darfst auch neben dem Studium arbeiten.
Studierende von außerhalb des EWR mit Aufenthaltstitel für Studierende dürfen während des Studiums bis zu 60 % einer Vollzeitstelle arbeiten, ohne eigene Arbeitserlaubnis. Die Grenze gilt nicht für Arbeit in den regulären Ferien zwischen den Semestern und nicht für Arbeit im Rahmen eines offiziellen Praktikums.
Über die Kennitala wirst du bei allen Behördengängen identifiziert – meld dich also so bald wie möglich nach der Ankunft an. Mehr zum Arbeiten in Island findest du auf work.iceland.is; nach Jobs für Studierende fragst du beim Career Service deiner Universität.
Island – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.