
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Deutschland ohne Genehmigung arbeiten. Achte aber auf die Grenze: Arbeitest du im Semester mehr als 20 Stunden pro Woche, zahlst du Sozialversicherungsbeiträge wie eine normale Arbeitnehmerin oder ein normaler Arbeitnehmer.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR dürfen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten oder bis zu 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit. Jobs als studentische Hilfskraft an der Hochschule zählen nicht zu dieser Grenze. Für eine selbstständige Tätigkeit brauchst du die Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Jobs für Studierende findest du beim Career Service deiner Hochschule und beim Studierendenwerk. Stellen für Forschende gibt es bei EURAXESS.
Deutschland – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.