
An öffentlichen Hochschulen haben die Studiengebühren (propinas) eine gesetzliche Obergrenze. 2025/26 liegt sie bei 697 € im Jahr – so wie in den Vorjahren. Die Obergrenze gilt für:
Die Gebühr zahlst du in mindestens sieben Monatsraten. Ein Beispiel: Die Universität Lissabon (ULisboa) lässt ihre Gebühr für Bachelor- und integrierte Masterstudiengänge 2026/27 auf gleicher Höhe – 697 €.
Für andere Master- und Promotionsstudiengänge legt jede Universität oder sogar jede Fakultät die Gebühren selbst fest. An privaten Hochschulen bestimmt der Träger die Höhe.
Internationale Studierende (siehe: Zulassung) zahlen höhere Gebühren, die jede Hochschule selbst festlegt. An der ULisboa reichen sie 2026/27 für Bachelor- und integrierte Masterstudiengänge zum Beispiel von 1.500 € im Jahr (Jura) bis 18.000 € im Jahr (integrierter Master in Medizin). EU-Bürgerinnen und -Bürger haben keinen Status als internationale Studierende, für sie gelten diese Gebühren also nicht.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.