
Öffentliche Universitäten verlangen keine Studiengebühren, es gibt aber eine Pflicht-Einschreibegebühr. An der Universität Island beträgt sie ISK 100.000 für das Studienjahr 2026/27 (vorher ISK 75.000). Fängst du im Frühjahrssemester an, zahlst du ISK 75.000. Die Gebühr wird nicht erstattet.
Für Studierende von außerhalb des EWR ändert sich das: Die Regierung hat den öffentlichen Universitäten erlaubt, von ihnen ab dem Herbstsemester 2027 Studiengebühren zu verlangen. Die Beträge stehen noch nicht fest und können sich je nach Studiengang unterscheiden. Laut Universität Island sind Studierende, die im Herbst 2026 anfangen, Doktorandinnen und Doktoranden sowie Personen mit Daueraufenthaltserlaubnis davon ausgenommen. Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR betrifft das nicht.
Private Universitäten verlangen höhere Gebühren – die Höhe findest du auf der Website deiner Wunschhochschule.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.