
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum und studieren zu denselben Bedingungen wie Slowakinnen und Slowaken. Gegenüber der Fremdenpolizei (cudzinecká polícia) hast du aber zwei Pflichten:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen einen befristeten Aufenthalt zu Studienzwecken. Am besten stellst du den Antrag bei der slowakischen Botschaft in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit du hast oder in dem du wohnst; bist du schon legal in der Slowakei, kannst du ihn bei der Fremdenpolizei stellen. Die Polizei entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des vollständigen Antrags. Der Aufenthalt wird für die voraussichtliche Studiendauer erteilt, höchstens für sechs Jahre. Du brauchst unter anderem deinen Reisepass, die Zulassungsbestätigung, Auszüge aus dem Strafregister (aus deinem Heimatland und aus jedem Land, in dem du in den letzten drei Jahren mindestens 90 Tage gelebt hast) und einen Finanzierungsnachweis – zum Beispiel Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Stipendienbestätigung oder eine eidesstattliche Erklärung einer Person, die deinen Unterhalt übernimmt. Einen festen Betrag nennen die offiziellen Seiten nicht – frag also bei der Botschaft nach. Finanzielle Unterlagen dürfen nicht älter als 90 Tage sein. Innerhalb von 3 Werktagen nach Abholung deiner Aufenthaltskarte musst du eine Krankenversicherung abschließen und innerhalb von 30 Tagen ein ärztliches Attest einreichen.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.