
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – die ersten 3 Monate kannst du ohne Formalitäten in Portugal leben. Danach hast du 30 Tage Zeit, deinen Aufenthalt anzumelden und eine Anmeldebescheinigung für EU-Bürger (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia) zu bekommen. Den Antrag stellst du im Rathaus (câmara municipal).
Als Studentin oder Student brauchst du unter anderem:
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen ein Aufenthaltsvisum zu Studienzwecken, das du vor der Abreise bei der portugiesischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragst – das Verfahren kann einige Monate dauern. Nach der Ankunft vereinbarst du einen Termin bei der Agentur für Integration, Migration und Asyl (AIMA), um eine Aufenthaltserlaubnis (autorização de residência) für dein Studium zu bekommen. Du brauchst unter anderem einen gültigen Reisepass, einen Nachweis über Einschreibung und Zahlung der Studiengebühren, ein Führungszeugnis, einen Nachweis über die Unterkunft, eine Krankenversicherung und einen Nachweis ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt. Die Regeln stehen in der Verordnung (Portaria) Nr. 1563/2007, und was genau akzeptiert wird, sagt dir das Konsulat.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.