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Aufenthalt und Formalitäten für Studierende in Europa

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Niederlande

Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen weder Visum noch Aufenthaltserlaubnis – dein Personalausweis oder Reisepass belegt, dass du dich legal aufhältst. Laut der Einwanderungsbehörde IND musst du drei Bedingungen erfüllen:

  • du bist an einer Hochschule in den Niederlanden eingeschrieben,
  • du bist krankenversichert – eine ausländische Versicherung reicht, wenn sie dich in den Niederlanden abdeckt (z. B. deine Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC),
  • du hast genug Geld für deinen Lebensunterhalt und bist nicht auf Sozialhilfe angewiesen.

Bleibst du länger als 4 Monate, meld dich so bald wie möglich bei der Gemeinde (gemeente) an, in der du wohnst.

Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (für Universität oder HBO) und je nach Staatsangehörigkeit zusätzlich ein Einreisevisum (MVV). Den Antrag stellst du nicht selbst: Nur deine Hochschule kann ihn für dich stellen, als von der IND anerkannte Referentin (Sponsor) – sie meldet sich nach deiner Einschreibung bei dir. Du musst ausreichende Mittel nachweisen: 2026 liegt die Studiennorm der IND bei 1.130,77 € im Monat für Studierende an Universitäten und im HBO. Ausländische Dokumente müssen legalisiert und ins Niederländische, Englische, Französische oder Deutsche übersetzt werden. Die Erlaubnis gilt für die Dauer deines Studiengangs plus 3 Monate, und du musst in jedem Studienjahr mindestens 50 % der Credits schaffen. Nach der Ankunft meldest du dich im kommunalen Melderegister (BRP) deines Wohnorts an.

Hinweis: Die IND passt die Studiennorm jedes Jahr zum 1. Januar an – 1.130,77 € gilt für 2026. Beginnst du dein Studium 2027 oder verlängerst du dann deine Erlaubnis, prüf den aktuellen Betrag auf der Website der IND oder bei deiner Hochschule.

Krankenversicherung: Solange du nur studierst, kannst du keine niederländische Basisversicherung abschließen – eine private oder ausländische Versicherung, die dich abdeckt, reicht. Sobald du arbeitest (egal ob aus der EU oder nicht), musst du ab dem ersten Arbeitstag eine niederländische Basiskrankenversicherung abschließen – Study in NL schätzt sie auf rund 133 € im Monat (Nibud, 2024).

Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.

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