
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, meldest du deinen Wohnsitz beim Meldeamt der Gemeinde (anagrafe) an. Außerdem brauchst du eine italienische Steuernummer – den codice fiscale –, zum Beispiel für die Einschreibung, einen Mietvertrag oder einen Arbeitsvertrag.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für die Einschreibung ein nationales Studienvisum (Typ D). Du beantragst es nach der Vorab-Einschreibung auf Universitaly bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land (siehe: Zulassung). Du brauchst unter anderem einen gültigen Reisepass, die von deiner Universität bestätigte Zusammenfassung der Vorab-Einschreibung, dein Schulabschlusszeugnis mit dichiarazione di valore oder CIMEA-Bescheinigung, einen Nachweis über die Unterkunft, eine Krankenversicherung und einen Finanzierungsnachweis – für 2026/27 mindestens 10.179,85 € im Jahr (783,06 € im Monat). Innerhalb von 8 Werktagen nach der Ankunft musst du eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken (permesso di soggiorno per motivi di studio) beantragen; ausgestellt wird sie von der Polizeidirektion (Questura).
Krankenversicherung: Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger nutzt du deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Studierende von außerhalb der EU brauchen eine in Italien gültige Krankenversicherung – eine private Police oder die freiwillige, kostenpflichtige Anmeldung beim italienischen Gesundheitsdienst (SSN).
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.