
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate in Island, meldest du deinen Wohnsitz bei Registers Iceland (Þjóðskrá) an – spätestens 3 Monate nach der Ankunft. Bleibst du länger als 6 Monate, ist die Anmeldung Pflicht.
Du füllst online das Formular A-271 aus und gehst nach der Ankunft mit Reisepass oder Personalausweis ins Büro. Du brauchst:
Die Dokumente müssen auf Isländisch oder Englisch sein – andere brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Die Bearbeitung dauert bis zu 10 Werktage, und nach der Anmeldung bekommst du eine isländische Identifikationsnummer, die Kennitala.
Studierende von außerhalb des EWR brauchen einen Aufenthaltstitel für Studierende von der Einwanderungsbehörde (Útlendingastofnun). Du musst in Vollzeit eingeschrieben sein (30 ECTS pro Semester). Der Antrag wird auf Papier gestellt – per Post oder im Büro der Behörde in Kópavogur –, die Bearbeitungsgebühr beträgt ISK 70.000. Brauchst du für die Einreise nach Island ein Visum, darfst du dich während der Bearbeitung nicht in Island aufhalten. Damit die Entscheidung vor Semesterbeginn da ist, stell den Antrag bis 1. Mai für das Herbstsemester oder bis 1. Oktober für das Frühjahrssemester. Du brauchst unter anderem einen gültigen Reisepass, eine Immatrikulationsbestätigung, ein Führungszeugnis, eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens ISK 2.000.000 und einen Nachweis ausreichender Mittel – ab 18. Mai 2026 ISK 259.951 im Monat. Der Aufenthaltstitel wird für höchstens ein Jahr erteilt und kann verlängert werden.
Hinweis: Die Serviceseite auf Ísland.is nennt den 1. Mai als Frist, eine frühere Meldung der Einwanderungsbehörde sprach dagegen vom 1. Juni – prüf die aktuelle Frist auf der Website der Behörde, bevor du den Antrag stellst.
Krankenversicherung: Nach der Wohnsitzanmeldung dauert es meist 3 Monate, bis du in der isländischen Krankenversicherung bist. Warst du in einem anderen EWR-Land versichert, kann es schneller gehen – bring für den Anfang deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb des EWR brauchen mindestens für diese Zeit eine private Versicherung.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.