
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen weder ein Visum noch eine Aufenthaltsgenehmigung – Personalausweis oder Reisepass reichen. Bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine Studienerlaubnis (Stamp 2). Kommst du aus einem visumpflichtigen Land, beantragst du von deinem Heimat- oder Wohnsitzland aus online (AVATS) ein Langzeitvisum zum Studium, frühestens 3 Monate vor der Reise; die Entscheidung dauert etwa 8 Wochen. Du brauchst unter anderem eine Zusage für einen Vollzeitstudiengang, einen Nachweis, dass du die Gebühren bezahlt hast (vollständig, wenn sie unter 6.000 € liegen, sonst mindestens 6.000 €), eine private Krankenversicherung, einen Reisepass, der noch mindestens 12 Monate gültig ist, und einen Nachweis, dass du für ein Studienjahr über 10.000 € verfügst (seit 30. Juni 2025; 833 € pro Monat bei Aufenthalten von 6–8 Monaten). Brauchst du kein Visum, legst du dieselben Unterlagen nach der Ankunft vor. Alle Studierenden von außerhalb der EU, die länger als 90 Tage bleiben, müssen ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft registrieren lassen – das kostet 300 € – und bekommen eine Irish Residence Permit (IRP) Card. Das Verfahren dauert, deshalb rät Study in Europe, den Antrag früh zu stellen.
Hast du in den letzten Jahren außerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs gelebt, prüf die Wohnsitzbedingung der Free Fees Initiative (siehe: Studiengebühren).
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.