
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum – du reist mit Personalausweis oder Reisepass ein. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du nach EU-Recht deinen Aufenthalt bei der Behörde anmelden, die für deinen Wohnort zuständig ist. Nach dem aktuellen Verfahren fragst du am besten im International Office deiner Hochschule. Außerdem brauchst du eine griechische Steuernummer (AFM), etwa wenn du eine Wohnung mietest oder einen Arbeitsvertrag unterschreibst.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen vor der Reise ein nationales Visum (Typ D) zu Studienzwecken von der griechischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Land und danach in Griechenland eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Du brauchst unter anderem einen Zulassungsbescheid einer griechischen Hochschule, die vom Bildungsministerium anerkannt ist, einen Nachweis ausreichender Mittel für deinen Lebensunterhalt, einen Nachweis über bezahlte Studiengebühren (falls dein Studiengang welche verlangt) und eine Krankenversicherung. Die Aufenthaltserlaubnis wird meist für ein Jahr erteilt und jedes Jahr verlängert (auch eine Erlaubnis für das ganze Studium ist möglich); die Gebühr beträgt 150 € im Jahr. Die vollständige Liste der Unterlagen und den Betrag, den du nachweisen musst, bekommst du bei der Botschaft oder dem Konsulat.
Krankenversicherung: Bist du in einem anderen EU-Land versichert, bring deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Studierende von außerhalb der EU/des EWR müssen für die gesamte Studienzeit krankenversichert sein.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.