
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate, musst du zwei Dinge erledigen:
Ohne CPR-Nummer ist in Dänemark fast alles schwierig – schieb das also nicht auf. Praktische Infos für Neuankömmlinge findest du auf lifeindenmark.dk.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz brauchen von SIRI eine Aufenthaltserlaubnis für ein Hochschulstudium. Du legst eine Case Order ID an, zahlst die Gebühr (DKK 3.060 im Jahr 2026) und reichst das Formular ST1 ein – Teil 1 füllt deine Hochschule aus, Teil 2 du selbst. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Online-Antrag musst du deine biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) bei einer dänischen Auslandsvertretung oder einer SIRI-Dienststelle erfassen lassen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 Monate. Du musst nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt finanzieren kannst: DKK 7.426 im Monat (2026), bei einem Studium von mehr als einem Jahr höchstens DKK 89.112 – zum Beispiel mit einem aktuellen Kontoauszug auf deinen Namen oder mit Stipendienunterlagen. Laut SIRI zählen auch schon bezahlte Studiengebühren für das erste Semester als Finanzierungsnachweis. Hast du die Erlaubnis und eine Adresse, bekommst du die CPR-Nummer wie oben beschrieben.
Krankenversicherung: Kommst du aus der EU/dem EWR oder der Schweiz, bring für den Anfang deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit. Sobald du mit CPR-Nummer gemeldet bist, bekommst du die gelbe dänische Gesundheitskarte und damit Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung – für Studierende von außerhalb der EU/des EWR gilt sie ab der Anmeldung.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.