
Je nach Unterrichtssprache gibt es zwei Wege:
Auf kostenpflichtigen Plätzen musst du nach der Zulassung und vor der Einschreibung meist die ganze Studiengebühr oder einen Teil davon bezahlen.
Kommst du von außerhalb der EU, warte nicht bis zur letzten Frist: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.