
Die Plätze in Bachelor- und integrierten Masterstudiengängen an öffentlichen Hochschulen werden über das nationale Zulassungsverfahren Concurso Nacional de Acesso vergeben, das die DGES organisiert. Bürgerinnen und Bürger der EU gelten nach portugiesischem Recht nicht als „internationale Studierende“ – du bewirbst dich zu denselben Bedingungen wie portugiesische Studierende.
Mit einem ausländischen Schulabschluss brauchst du:
Termine 2026: 1. Phase – Bewerbung vom 20. Juli bis 6. August, Ergebnisse spätestens am 23. August; 2. Phase – vom 24. August bis 20. September; 3. Phase – 10.–12. Oktober.
Studierende von außerhalb der EU gelten meist als internationale Studierende (außer sie leben z. B. seit mehr als zwei Jahren ununterbrochen legal in Portugal). Für sie gilt nicht der Concurso Nacional – sie bewerben sich über das besondere Zulassungsverfahren für internationale Studierende (Concurso Especial para Estudantes Internacionais) direkt an der Universität oder dem Polytechnikum ihrer Wahl. Jede Hochschule legt eigene Voraussetzungen, Fristen und Unterlagen fest. Bewirb dich früh: Die Zulassung brauchst du für dein Studentenvisum, und das Visumverfahren kann einige Monate dauern.
Für Masterstudiengänge und private Hochschulen bewirbst du dich direkt an der Hochschule.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.