
Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – du bewirbst dich direkt an der Hochschule deiner Wahl, meist über ihr Online-Formular.
Fristen an öffentlichen Universitäten: 5. September für das Wintersemester und 5. Februar für das Sommersemester. Der OeAD rät, nicht bis zum letzten Moment zu warten, weil die Prüfung ausländischer Dokumente Zeit braucht. Studiengänge mit Aufnahmeverfahren, Kunstuniversitäten, FHs und Privatuniversitäten setzen eigene, meist deutlich frühere Fristen – die Anmeldung zu Aufnahmetests kann schon ein halbes Jahr vor Semesterbeginn enden. Kommst du von außerhalb der EU, bewirb dich auf jeden Fall früh: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf den Aufenthaltstitel (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).
Für ein Bachelorstudium brauchst du in der Regel:
Dokumente, die außerhalb Österreichs ausgestellt wurden, reichst du im Original und beglaubigt ein; sind sie nicht auf Deutsch oder Englisch, kommt eine beglaubigte Übersetzung dazu. Manche Zeugnisse werden nur zusammen mit Ergänzungsprüfungen anerkannt. Was genau akzeptiert wird, sagt dir die Studienzulassung deiner Hochschule.
Für ein Masterstudium brauchst du einen fachlich verwandten Bachelorabschluss mit mindestens 180 ECTS.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.