
Ein zentrales Zulassungssystem gibt es nicht – du bewirbst dich direkt an der Universität, und jede legt ihre eigenen Fristen und Voraussetzungen fest.
Fristen an der Universität Island:
Wirst du an der Universität Island zugelassen, musst du die Einschreibegebühr bis 4. Juli bezahlen. Später zahlen geht noch bis 12. August, aber mit einem Aufschlag von ISK 15.000.
Kommst du von außerhalb des EWR, zählt die frühe Frist: Deine Zulassung brauchst du für den Antrag auf den Aufenthaltstitel, und die Einwanderungsbehörde erwartet Anträge für das Herbstsemester bis 1. Mai (siehe: Aufenthalt und Formalitäten). Die Universität Island verlangt von Bewerberinnen und Bewerbern von außerhalb des EWR außerdem eine einmalige Bearbeitungsgebühr von ISK 20.000.
An anderen Universitäten können andere Fristen gelten – schau auf der Website deiner Wunschhochschule nach.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.