
Ein einheitliches Zulassungssystem gibt es in Deutschland nicht. Je nach Studiengang und Hochschule bewirbst du dich auf einem von drei Wegen:
Fristen: oft der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester – aber jede Hochschule kann eigene Fristen festlegen. Bei hochschulstart endete die Frist für das Wintersemester 2026/27 am 31. Mai 2026, wenn du dein Schulabschlusszeugnis vor dem 16. Januar 2026 bekommen hast (Altabiturienten), und am 15. Juli 2026, wenn du es später bekommen hast (Neuabiturienten).
Kommst du von außerhalb der EU/des EWR, bewirb dich so früh wie möglich: Den Zulassungsbescheid brauchst du für den Antrag auf ein Visum zu Studienzwecken, und Termin und Entscheidung brauchen Zeit (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).
Ob dein Schulabschluss dir den Zugang zu deinem Wunschstudiengang eröffnet und welche Dokumente du brauchst (Übersetzungen, beglaubigte Kopien), erfährst du beim Studierendensekretariat bzw. International Office der Hochschule oder bei uni-assist.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.