
An öffentlichen Hochschulen ist die Studiengebühr im Bachelor auf 697 € im Jahr begrenzt (2025/26), zahlbar in mindestens sieben Monatsraten. Internationale Studierende von außerhalb der EU zahlen, was die Universität festlegt – an der ULisboa 2026/27 1.500–18.000 € im Jahr. EU-Bürgerinnen und -Bürger haben diesen Status nicht. Hier erfährst du, wie die Wohnungssuche in Lissabon und Porto läuft und welche Nebenjobs du am leichtesten findest.
An öffentlichen Hochschulen haben die Studiengebühren (propinas) eine gesetzliche Obergrenze. 2025/26 liegt sie bei 697 € im Jahr – so wie in den Vorjahren. Die Obergrenze gilt für:
Die Gebühr zahlst du in mindestens sieben Monatsraten. Ein Beispiel: Die Universität Lissabon (ULisboa) lässt ihre Gebühr für Bachelor- und integrierte Masterstudiengänge 2026/27 auf gleicher Höhe – 697 €.
Für andere Master- und Promotionsstudiengänge legt jede Universität oder sogar jede Fakultät die Gebühren selbst fest. An privaten Hochschulen bestimmt der Träger die Höhe.
Internationale Studierende (siehe: Zulassung) zahlen höhere Gebühren, die jede Hochschule selbst festlegt. An der ULisboa reichen sie 2026/27 für Bachelor- und integrierte Masterstudiengänge zum Beispiel von 1.500 € im Jahr (Jura) bis 18.000 € im Jahr (integrierter Master in Medizin). EU-Bürgerinnen und -Bürger haben keinen Status als internationale Studierende, für sie gelten diese Gebühren also nicht.
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.