Erasmus+ 2027: Was Studierende vor dem neuen Programmleitfaden wissen müssen

Studierende mit Rucksäcken gehen über einen sonnigen Universitätshof in einer europäischen Stadt

Die Europäische Kommission hat das Erasmus+-Arbeitsprogramm für 2027 am 15. Oktober 2026 angenommen, der Programmleitfaden 2027 war bis zum 6. November 2026 jedoch noch nicht veröffentlicht. Für Studierende bleiben die wichtigsten Regeln klar: Du bewirbst dich über deine eigene Hochschule, kannst pro Studienzyklus 2 bis 12 Monate im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren und zahlst an der Gasthochschule keine Studiengebühren.

Inhalt

⇑Wo die Ausschreibung 2027 steht

Der Beschluss der Kommission C(2026) 7171 vom 15. Oktober 2026 legt das jährliche Arbeitsprogramm von Erasmus+ für 2027 fest, mit einem EU-Beitrag von höchstens 6 212 985 300 EUR. Zu den genannten Prioritäten gehören Inklusion, die demokratische Teilhabe junger Menschen, die Resilienz der Bildungssysteme und die digitale Transformation. Laut dem Europäischen Jugendportal wird das Vereinigte Königreich ab 2027 wieder an Erasmus+ teilnehmen.

Die detaillierten Regeln für Antragstellende stehen im Erasmus+-Programmleitfaden. Am 6. November 2026 zeigte die offizielle Seite des Programmleitfadens noch die Ausgabe 2026 (Version 1 vom 12. November 2025), die zur Ausschreibung 2026 gehört. Ein Veröffentlichungsdatum für die Ausgabe 2027 nennt sie nicht, daher stammen die folgenden Angaben aus dem aktuellen Leitfaden und können sich ändern.

Eine Ausschreibung für 2027 ist bereits geöffnet, richtet sich aber an Institutionen und nicht an einzelne Studierende: Allianzen der Initiative Europäische Hochschulen können sich bis zum 4. März 2027, 17:00 Uhr MEZ, bewerben. Die Kommission bezeichnet sie als die letzte Ausschreibung für Europäische Hochschulen im Programm 2021–2027.

⇑Wer sich bewirbt – und wo

Studierende beantragen ein Erasmus+-Stipendium nicht in Brüssel. Die Mittel gehen an die Hochschulen, die die Teilnehmenden auswählen und dabei fair und transparent vorgehen müssen. Es gibt kein zentrales Antragsformular: Der erste Schritt führt immer ins International Office oder Erasmus+-Büro deiner eigenen Hochschule, das die internen Fristen festlegt und die Liste der Partnerhochschulen veröffentlicht.

Teilnehmen können Studierende im Kurzzyklus, im Bachelor und im Master sowie Doktorandinnen und Doktoranden, wenn sie in ein anerkanntes Studienprogramm an einer an Erasmus+ teilnehmenden Einrichtung eingeschrieben sind.

⇑Wie lange du im Ausland bleiben kannst

  • Studienaufenthalt: von 2 Monaten (oder einem akademischen Trimester) bis zu 12 Monaten physischer Mobilität.
  • Praktikum: von 2 bis 12 Monaten, Reisezeit nicht mitgerechnet.
  • Kurzzeitige Blended Mobility: 5 bis 30 Tage im Ausland, kombiniert mit einer virtuellen Komponente; Doktorandinnen und Doktoranden können auch Kurzaufenthalte ohne virtuellen Teil absolvieren.
  • Obergrenze pro Studienzyklus: insgesamt 12 Monate in jedem Zyklus (Bachelor, Master, Promotion), unabhängig von der Zahl der Aufenthalte; bis zu 24 Monate in einstufigen Studiengängen wie Medizin oder Architektur.

Frühere Erasmus+-Aufenthalte zählen innerhalb desselben Zyklus auf die Obergrenze. In der Praxis schöpfen zwei volle Semester im Ausland während des Bachelorstudiums das Kontingent dieses Zyklus aus, während mit einem Masterstudium ein neues beginnt.

⇑Praktika nach dem Abschluss

Auch Absolventinnen und Absolventen können ein Erasmus+-Praktikum absolvieren. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Deine Hochschule muss dich in deinem letzten Studienjahr auswählen, und du musst das Praktikum innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss durchführen und beenden. Praktikumsplätze findest du über das Büro deiner Hochschule oder das Praktikumsportal Erasmus Intern. Die Möglichkeiten erklären wir in unserem Ratgeber zu Praktika im Ausland, auch nach dem Abschluss (auf Englisch).

⇑Förderung, Gebühren und Anerkennung

Das Erasmus+-Stipendium ist ein Zuschuss zu Reise- und Lebenshaltungskosten, keine Vollfinanzierung. Die Höhe hängt von den Lebenshaltungskosten im Gastland, der Entfernung und der Zahl der Bewerbenden ab und wird über deine Hochschule ausgezahlt. Nach dem aktuellen Programmleitfaden erhalten Studierende und Absolventen mit geringeren Chancen bei Langzeitaufenthalten einen Zuschlag von 250 EUR pro Monat und bei Kurzzeitmobilität 100 EUR (5–14 Tage) bzw. 150 EUR (15–30 Tage).

An der Gasthochschule zahlst du keine Studien-, Einschreibe- oder Prüfungsgebühren, auch wenn kleine Beträge, etwa für Versicherung oder Studierendenvertretung, anfallen können. Vor der Abreise unterzeichnest du mit beiden Hochschulen ein Learning Agreement; nach deiner Rückkehr muss die Heimathochschule die darin vereinbarten Leistungspunkte anerkennen und auf dein Studium anrechnen. Außerdem erhältst du die Erasmus+-Studierendencharta, die deine Rechte und Pflichten festhält. Die Seite der Europäischen Kommission zum Auslandsstudium mit Erasmus+ fasst diese Regeln zusammen.

⇑Was du jetzt tun solltest

Da jede Hochschule ihre eigene Auswahl durchführt, zählt die Frist deiner Hochschule, nicht die der Kommission. Informiere dich über die Termine deines Erasmus+-Büros, die Partnerhochschulen in deinem Fach und die Sprachanforderungen für jedes Zielland. Einen Überblick über das Programm, einschließlich DiscoverEU und Erasmus Mundus, findest du in unserem Erasmus+-Ratgeber für Studierende (auf Englisch).

⇑Das Wichtigste in Kürze

Das Erasmus+-Arbeitsprogramm für 2027 wurde am 15. Oktober 2026 angenommen, der Programmleitfaden 2027 war bis zum 6. November 2026 aber noch nicht veröffentlicht. Studierende bewerben sich über ihre eigene Hochschule, können in jedem Studienzyklus 2 bis 12 Monate im Ausland verbringen, zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren und erhalten ihre Leistungen anerkannt. Absolventen können ein Praktikum absolvieren, wenn sie in ihrem letzten Studienjahr ausgewählt werden.


veröffentlicht: 2026-11-07
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