An der Universität Liechtenstein in Vaduz zahlen Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz CHF 950 pro Semester, alle anderen CHF 1.250 – gleich viel im Bachelor, Master und Doktorat. Studieren kannst du Architektur, Betriebswirtschaft, Entrepreneurship, Finance und Wirtschaftsinformatik, Start ist im September oder Februar. Hier erfährst du, wie du dich bewirbst und wie du mit rund CHF 1.500 im Monat planst.

Liechtenstein ist eines der kleinsten Länder Europas – entsprechend klein ist auch die Auswahl an Hochschulen. Laut dem nationalen Qualifikationsrahmen besteht die Hochschullandschaft aus zwei Universitäten und einem Forschungsinstitut:
Die Aufsicht über die Hochschulen hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Im Folgenden geht es vor allem um die Universität Liechtenstein, weil sie im offiziellen Länderprofil auf dem Portal Study in Europe beschrieben wird.
Die Universität Liechtenstein folgt dem Bologna-System:
Du kannst im September oder im Februar anfangen. Die Universität rechnet bei einem Vollzeitstudium mit etwa 40 Stunden Arbeit pro Woche.
Liechtenstein – Bachelorstudiengänge
Liechtenstein – einstufige Studiengänge
Liechtenstein – Masterstudiengänge
Liechtenstein – Promotionsstudiengänge
Du bewirbst dich direkt bei der Universität über ihr Online-Formular. Hast du noch nie an der Universität Liechtenstein studiert, zahlst du eine nicht erstattbare Bewerbungsgebühr von CHF 100.
Fristen für Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz:
Brauchst du ein Visum, enden die Fristen für Bachelor und Master deutlich früher: am 31. März für das Wintersemester und am 30. September für das Sommersemester. So bleibt genug Zeit für Visum und Aufenthaltsbewilligung (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).
Für ein Bachelorstudium brauchst du ein Schulabschlusszeugnis, das in dem Land, in dem es ausgestellt wurde, zum Hochschulstudium berechtigt, oder einen gleichwertigen Abschluss. Du schickst dein Zeugnis, falls nötig ein Sprachzertifikat, eine Kopie deines Reisepasses oder Personalausweises und ein Foto. Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine beglaubigte Übersetzung. Hast du dein Abschlusszeugnis noch nicht, kannst du dein letztes Schulzeugnis schicken – die Universität lässt dich dann unter Vorbehalt zu.
Für die regulären Studiengänge gibt es keine Aufnahmeprüfung – es zählen dein Schulabschlusszeugnis und deine Sprachkenntnisse. Die Ausnahme ist der Master in Architektur: Hier legst du deiner Bewerbung ein Portfolio mit deinen Arbeiten bei.
Amtssprache ist Deutsch, und auch der Großteil des Bachelorstudiums läuft auf Deutsch. Ist Deutsch nicht deine Erstsprache, brauchst du für ein Bachelorstudium Niveau C1. Die Universität akzeptiert unter anderem Zertifikate des Goethe-Instituts, TestDaF, DSH, telc und ÖSD.
Für Betriebswirtschaft (BSc Business Administration) brauchst du außerdem Englisch auf Maturaniveau – drei Vertiefungen in diesem Studiengang laufen fast komplett auf Englisch. Auch der Master in Information Systems zum Beispiel wird auf Englisch unterrichtet; die Sprache der anderen Masterstudiengänge findest du auf deren Websites. Verlangt die Universität ein Englischzertifikat, schau dir IELTS oder TOEFL an.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR und der Schweiz reisen mit Personalausweis oder Reisepass ein. Aber: Ziehst du zum Studieren nach Liechtenstein, brauchst du eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) – das ist Pflicht. Du meldest dich innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft bei der zuständigen Gemeinde an. Die Universität hat eine eigene Stelle, die dir bei den Aufenthaltsbewilligungen hilft. Du kannst auch in der benachbarten Schweiz oder in Österreich wohnen – dann gelten deren Regeln, und bei diesen Verfahren kann die Universität nicht helfen.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz brauchen in den meisten Fällen ein Visum. Liechtenstein stellt keine eigenen Visa aus – du beantragst es bei einer Schweizer Botschaft oder einem Konsulat. Den Antrag auf die Kurzaufenthaltsbewilligung zum Studium (L) stellst du spätestens 14 Tage vor Studienbeginn beim Ausländer- und Passamt – brauchst du ein Visum, entsprechend früher. Neben den Unterlagen, die alle Studierenden einreichen (Immatrikulationsbestätigung, Nachweis der Krankenversicherung und Finanzierungsnachweis), brauchst du einen Strafregisterauszug (nicht älter als einen Monat, mit Übersetzung ins Deutsche) und einen Sprachnachweis. Die Finanzierung kannst du mit einem Stipendium oder mit einer Garantie der Universität oder einer in Liechtenstein wohnenden Person nachweisen. Außerdem zahlst du der Universität eine Kaution von CHF 3.000, die du nach dem Abschluss zurückbekommst; im Gegenzug stellt dir die Universität eine Bankgarantie für deinen Visumantrag aus.
Die Krankenversicherung ist Pflicht, wenn du während des Studiums in Liechtenstein wohnst. Laut dem Profil der Europäischen Kommission können Studierende aus der EU, die länger als 3 Monate bleiben, ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen – klär das vor der Abreise mit der Universität. Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen eine eigene Krankenversicherung, die auch Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung ist.
Die Universität Liechtenstein verlangt von allen Studiengebühren, aber Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR zahlen weniger:
Die Gebühr ist im Bachelor, Master und Doktorat gleich. CHF 10 pro Semester gehen an die Studierendenschaft. Dazu kommen die einmalige Bewerbungsgebühr von CHF 100 und – für Studierende, die ein Visum brauchen – die rückzahlbare Kaution von CHF 3.000.
Liechtenstein ist teuer. Die Universität schätzt die Lebenshaltungskosten auf rund CHF 1.500 im Monat:
Die Universität hat ein eigenes Studierendenwohnheim direkt neben dem Campus – ein Zimmer kostet CHF 400–600 im Monat. Über ihre eigene Wohnungsbörse hilft sie dir auch, ein privates Zimmer zu finden.
Stipendien für ein ganzes Studium gibt es nur wenige. Die Universität Liechtenstein nennt mehrere Möglichkeiten:
Die Details findest du auf der Seite Studienkosten und Finanzierung.
Studierende dürfen in der Regel neben dem Studium arbeiten, vor allem in den Semesterferien – im Rahmen der Regeln zu Aufenthalt und Beschäftigung. Wichtig: Hast du eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, brauchst du vor jedem Jobantritt die Zustimmung des Ausländer- und Passamts. Den Antrag (Stellenantrittsgesuch) stellt deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber. Laut der Universität darfst du mit Aufenthaltsbewilligung während der Vorlesungszeit bis zu 35 % eines Vollzeitpensums arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit.
Denk daran, dass das Studium ein Vollzeitjob ist – die Universität rechnet mit etwa 40 Stunden Lernzeit pro Woche. Musst du mehr arbeiten, lassen sich grundsätzlich alle Studiengänge auch in Teilzeit studieren.
Liechtenstein – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.