Keine Studiengebühren für Studierende aus der EU/dem EWR, auch nicht auf Englisch; von außerhalb zahlst du meist 8.000–20.000 € pro Jahr. Finnland hat 13 Universitäten und 22 Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit über 600 Studiengängen auf Englisch und mehr als 30.000 internationalen Studierenden. Hier erfährst du, wann die gemeinsame Bewerbung startet, was ein Zimmer kostet und wie viele Stunden du arbeiten darfst.

In Finnland gibt es zwei Arten von Hochschulen. Laut dem offiziellen Portal Study in Finland sind das:
Mehr als 30.000 internationale Studierende sind hier eingeschrieben, und die finnischen Hochschulen bieten über 600 Bachelor- und Masterstudiengänge auf Englisch an.
Wie lange dein Studium dauert, hängt von der Art der Hochschule ab:
Das Studienjahr beginnt im August oder September. In manchen Studiengängen kannst du auch im Januar anfangen.
Finnland – Bachelorstudiengänge
Finnland – einstufige Studiengänge
Finnland – Masterstudiengänge
Finnland – Promotionsstudiengänge
Für die meisten Studiengänge läuft die Zulassung über die gemeinsame Bewerbung (yhteishaku) auf Studyinfo.fi (auf Finnisch Opintopolku). Mit einem einzigen Formular kannst du dich für bis zu 6 Studiengänge bewerben.
Fristen für den Studienbeginn im Herbst 2027 (finnische Zeit):
Manche Masterstudiengänge haben ein eigenes Zulassungsverfahren. Für die internationalen Masterprogramme der Universität Helsinki bewirbst du dich zum Beispiel vom 5. bis 19. Januar 2027. Für den Studienbeginn im Januar 2027 lief die Bewerbung vom 31. August bis 10. September 2026.
Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der EU/des EWR zahlen einmalig eine landesweite Bewerbungsgebühr von 100 €. Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR zahlen sie nicht. Brauchst du einen Aufenthaltstitel, beantrage ihn, sobald du deinen Studienplatz angenommen hast: Du stellst den Antrag vor der Reise und brauchst dafür deinen Zulassungsbescheid (siehe: Aufenthalt und Formalitäten).
In vielen Studiengängen in Finnland wartet auf dich eine Aufnahmeprüfung oder ein Auswahlgespräch. Die Hochschulen können auf Grundlage von Zeugnissen, einer Aufnahmeprüfung, eines Gesprächs oder einer Kombination davon zulassen – die Regeln stehen in der Studiengangsbeschreibung auf Studyinfo.fi.
Ein Beispiel: Im Zulassungsverfahren 2026 hat die Universität Helsinki Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Schulabschluss für ihre englischsprachigen Bachelorstudiengänge auf Grundlage ihrer Ergebnisse im SAT oder ACT zugelassen. Allein mit dem Zeugnis wurden nur Bewerberinnen und Bewerber mit finnischer Reifeprüfung, International Baccalaureate (IB), Europäischem Abitur (EB) oder einem in Finnland abgelegten deutschen Abitur zugelassen. Prüf die Regeln für deinen Studiengang genau – jede Hochschule legt sie selbst fest.
Die finnischen Hochschulen bieten eine große Auswahl an Studiengängen auf Englisch – mehr als 600. Dafür musst du deine Englischkenntnisse nachweisen, meist mit IELTS oder TOEFL. Welches Ergebnis verlangt wird und welche Nachweise akzeptiert werden, steht in der Studiengangsbeschreibung der jeweiligen Hochschule.
Für Studiengänge auf Finnisch oder Schwedisch (beides sind Amtssprachen in Finnland) brauchst du einen Nachweis, dass du eine dieser Sprachen beherrschst – ebenfalls nach den Regeln der Hochschule.
Auch wenn du auf Englisch studierst: Grundkenntnisse in Finnisch sind wirklich nützlich – im Alltag und bei der Jobsuche.
EU-Bürgerinnen und -Bürger brauchen kein Visum. Bleibst du länger als 3 Monate ohne Unterbrechung in Finnland, registrierst du dein EU-Aufenthaltsrecht bei der finnischen Einwanderungsbehörde Migri:
Nach der Registrierung kann dir die Behörde für digitale Dienste und Bevölkerungsdaten (DVV) eine finnische Personenkennnummer (henkilötunnus) geben und dich als Einwohnerin oder Einwohner deiner Gemeinde eintragen.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen einen Aufenthaltstitel zum Studium. Den ersten Titel beantragst du, bevor du nach Finnland kommst – online im Dienst Enter Finland oder auf Papier bei einer finnischen Auslandsvertretung –, und zum Identitätsnachweis musst du persönlich zu einer finnischen Botschaft oder einem Konsulat. Die Gebühr beträgt 2026 600 € online und 750 € auf Papier. Du brauchst unter anderem deinen Zulassungsbescheid, einen Nachweis, dass du die Studiengebühr bezahlt hast (oder ein Stipendium bzw. eine Gebührenbefreiung hast), einen Kontoauszug der letzten 6 Monate und eine Krankenversicherung. Außerdem musst du zeigen, dass du mindestens 800 € im Monat für den Lebensunterhalt hast – bei einem Studium von einem Jahr oder länger heißt das 9.600 € auf deinem Konto bei der Antragstellung (Migri, 2026). Das Geld für die Studiengebühr kommt noch dazu.
Krankenversicherung: Kommst du aus der EU, behandelt Kela (die finnische Sozialversicherungsanstalt) deinen Aufenthalt meist als vorübergehend – Kela-Leistungen bekommst du dann nicht. Mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bekommst du die notwendige medizinische Versorgung. Bist du in einem anderen EU-Land krankenversichert, kannst du außerdem den studentischen Gesundheitsdienst FSHS (YTHS) nutzen, ohne die Gesundheitsgebühr zu zahlen. Studierende von außerhalb der EU/des EWR brauchen für den Aufenthaltstitel eine private Versicherung, die Behandlungskosten bis 120.000 € abdeckt – mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 300 € und bei einem Studium von 2 Jahren oder länger auch Medikamente bis 40.000 €.
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR zahlen in Finnland keine Studiengebühren – auch nicht für Studiengänge auf Englisch.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR zahlen für englischsprachige Bachelor- und Masterstudiengänge meist 8.000–20.000 € pro Jahr, je nach Hochschule. Studiengänge auf Finnisch und Schwedisch sind für alle kostenlos. Die Hochschulen bieten gebührenpflichtigen Studierenden Stipendien und Gebührenbefreiungen an (siehe: Stipendien).
Gebühren, die auch für dich anfallen können:
Study in Finland schätzt die Lebenshaltungskosten für Studierende auf rund 900–1.200 € im Monat für Wohnen, Essen und Verkehr. Das offizielle Minimum, das Studierende von außerhalb der EU für den Aufenthaltstitel nachweisen müssen, liegt bei 800 € im Monat.
Am günstigsten wohnst du bei einer studentischen Wohnungsstiftung: Ein Zimmer in einer geteilten Wohnung kostet meist rund 200–380 € im Monat. Einzimmerwohnungen und Familienwohnungen kosten mehr, und die Wartelisten dafür sind länger. Eine Liste der Stiftungen findest du auf der Website von SOA (Finnish Student Housing).
Bewirb dich um eine Unterkunft, sobald deine Zulassung bestätigt ist – vor Beginn des Studienjahres gibt es viele Bewerberinnen und Bewerber, und je früher du dich meldest, desto besser sind deine Chancen auf ein Zimmer.
Finnland hat keine staatlichen Stipendienprogramme für internationale Studierende. Stipendien und Gebührenbefreiungen vergeben die Hochschulen selbst, und zwar an gebührenpflichtige Studierende von außerhalb der EU/des EWR – meist decken sie die Studiengebühr ganz oder teilweise, nicht aber die Lebenshaltungskosten.
Weitere Möglichkeiten:
Bürgerinnen und Bürger der EU/des EWR dürfen in Finnland ohne Genehmigung arbeiten, auch während des Studiums.
Studierende von außerhalb der EU/des EWR mit Aufenthaltstitel zum Studium dürfen in jeder Branche im Schnitt 30 Stunden pro Woche arbeiten (oder 1.560 Stunden im Jahr).
Das Portal der Europäischen Kommission sagt es ehrlich: Nebenjobs sind nicht leicht zu finden, und mit Finnischkenntnissen steigen deine Chancen deutlich. Fang beim Career Service deiner Hochschule an. Stellenangebote findest du auch beim öffentlichen Dienst Job Market Finland.
Finnland – warum dort arbeiten?
Wie finde ich einen Job im Ausland?
Quellen: Europäische Kommission – Study in Europe (education.ec.europa.eu/study-in-europe), Eurostat, offizielle nationale Studien- und Aufenthaltsportale und Behörden, Eurodesk, enic-naric.net, studiumineuropa.eu. Stand: September 2026.